Die letzte Bundespräsidentenwahl verlief holprig. Verantwortlich dafür waren einzelne Beamte, die das Gesetz nicht so ganz genau nahmen.

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Innsbruck – Nachdem die Republik Österreich aufgrund der Wiederholung der Bundespräsidentenstichwahl von 18 Wahlleitern Schadenersatz gefordert hatte, hat nun das Land Tirol für fünf betroffene Wahlleiter einen Vergleich mit dem Innenministerium geschlossen. Die Versicherung des Landes zahlt demnach 72.000 Euro, bestätigte das Land gegenüber der APA einen Bericht der "Tiroler Tageszeitung" (Freitagsausgabe).

Die Tiroler Wahlleiter waren mit Schadenersatzforderungen der Republik in Höhe von je 36.000 Euro, insgesamt also 180.000 Euro, konfrontier. Das Land hat sich nun aber mit der Republik bzw. der Finanzprokuratur auf einen Generalvergleich in der Höhe von 72.000 Euro geeinigt. Die betroffenen Beamten, darunter laut Land vier Wahlleiter und ein Stellvertreter aus vier Wahlbezirken, müssen demnach nichts zahlen.

Belastung durch Strafverfahren

Im Land zeigte man sich zufrieden mit dem Vergleich. Die Summe sei durch eine Versicherung gedeckt. "Das Land will die Mitarbeiter damit vor einem langjährigen Zivilprozess bewahren. Unsere Bediensteten waren durch das Strafverfahren belastet genug", sagte Landesamtsdirektor Herbert Forster gegenüber der "TT". Betroffen waren die Bezirkshauptmannschaften Kufstein, Reutte, Innsbruck-Land und Schwaz.

Für die Tiroler Beamten ist zumindest die zivilrechtliche Seite der Causa damit beendet. Zwei der betroffenen Wahlleiter aus anderen Bundesländern haben die Summe bereits beglichen. Elf weitere Fälle sind aber noch offen. Insgesamt hatte die Republik von den 18 Wahlleitern 648.000 Euro Schadenersatz gefordert.

Der Verfassungsgerichtshof hatte den zweiten Wahlgang 2016 unter anderem wegen Rechtswidrigkeiten in 14 Bezirkswahlbehörden aufgehoben. Deren Leiter wurden im März von der Finanzprokuratur zur Anerkennung ihrer Ersatzpflicht aufgefordert. Denn durch die Wiederholung des zweiten Wahlgangs seien nicht nur den Gemeinden und Ländern, sondern auch dem Bund Mehraufwendungen in der Höhe von zumindest 8,47 Mio. Euro entstanden. (APA, 8.11.2019)