Foto: APA/Georg Hochmuth

Wien – Der Helikopter-Absturz am Tiroler Achensee, bei dem am 30. März 2011 alle vier Insassen eines Eurocopters ums Leben gekommen waren, geht laut dem am Freitag veröffentlichten Untersuchungsbericht der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Verkehrsministeriums auf menschliches Versagen zurück. Vogelschlag oder ein physisches Problem des Piloten konnten demnach ausgeschlossen werden.

Damit widerspricht der Bericht des Verkehrsministeriums jenem des Innenministeriums, das sehr wohl Vogelschlag, eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Piloten oder das Auftreten des Phänomens "Flicker Vertigo" als wahrscheinlichste Ursachen sah. Das "Flicker Vertigo"-Phänomen ist ein Stroboskopeffekt, der entsteht, wenn die Sonne auf die Rotorblätter scheint und dadurch ein sich rasch bewegender Schatten im Cockpit wahrzunehmen ist.

Zu tief, zu schnell

Der Pilot sei während des Flugs zwar innerhalb der Betriebstoleranz geflogen, allerdings im Gemeindegebiet von Achenkirch mit hohen Sinkraten, zu tief und zu schnell für die Umgebungsbedingungen, hieß es seitens des BMVIT. Von "wilden Flugmanövern" könne aber nicht gesprochen werden, betonte das Verkehrsministerium. "Flugbetriebliche Limits wurden nicht überschritten, wobei anzumerken ist, dass das Manöver im Kontext des gegenständlichen Fluges/Flugverlaufs nicht zweckmäßig erscheint", heißt es in dem Bericht.

Unter Mindestflughöhe

Vielmehr dürfte der Pilot seine Höhe über dem Wasser nicht richtig erkannt haben. "Eine Fehleinschätzung der Flughöhe durch den Piloten aufgrund von 'glassy water' (Anm. eine spiegelglatte, wellenlose Wasseroberfläche), war zum Unfallzeitpunkt in allerengsten Betracht zu ziehen", schrieb die Sicherheitsuntersuchungsstelle. Der Pilot habe ohne nachvollziehbaren Grund die Mindestflughöhe unterschritten. "Das Heranführen des Hubschraubers an die Wasseroberfläche mit hoher Geschwindigkeit erscheint auch unter dem Aspekt eines polizeilichen Einsatzzwecks nicht nachvollziehbar", so der Bericht.

Neun Mal habe der Pilot ohne erkennbaren Grund massiv den Neigungswinkel der Kabine geändert, fünf Mal die Sinkgeschwindigkeit, die bei bis zu 22 Metern pro Sekunde lag, berichtete der "Kurier" in seiner Freitagsausgabe. Am Ende sei der Pilot im Sturzflug mit bis zu 252 km/h Richtung See geflogen. Vor dem Absturz habe der Pilot zunächst einen Polizisten nach einem privaten Hüttenbesuch nach Hause geflogen.

Sicherheitsempfehlungen

Das Verkehrsministerium betonte indes, dass der Sicherheitsbericht nicht dazu diene, Verschuldens- oder Haftungsfragen zu klären, sondern, um daraus Sicherheitsempfehlungen abzuleiten. Das Fehlen einschlägiger Verfahren für die Planung und Durchführung von Einsatzflügen wurde als weitere Ursache des Unfalls gesehen. Die Sicherheitsuntersuchungsstelle schlug deshalb vor, für Patrouillenflüge Instruktionen auszuarbeiten und ein externes Sicherheitsaudit anzudenken.

Das Innenministerium teilte dem "Kurier" mit, dass, sofern nötig, entsprechende Schlüsse gezogen werden sollen: "Ohne diesen Schlüssen vorgreifen zu wollen, wurde aber schon jetzt von der Sicherheitsuntersuchungsstelle (...) festgestellt, dass es sich dabei um einen einzelnen tragischen Unfall handelt, die Tätigkeit der Flugpolizei insgesamt aber nicht betroffen ist".

Bei dem Absturz am 30. März 2011 kurz nach 10.00 Uhr waren alle vier Menschen an Bord des Eurocopters – drei Tiroler und ein Schweizer – ums Leben gekommen. Der Leichnam eines 38 Jahre alten Flugbegleiters wurde unmittelbar nach dem Unglück geborgen. Im Hubschrauber befanden sich darüber hinaus der 41-jährige Pilot aus Tirol, ein 53-jähriger einheimischer Grenzpolizist und ein 43 Jahre alter Polizist aus der Schweiz. Die Opfer wurden zwei Tage nach dem Absturz geborgen, die Bergung des Wracks wurde nach elf Tagen unter schwierigsten Bedingungen abgeschlossen.

BMI-Bericht zog andere Schlüsse

Das Innenministerium (BMI) hatte 2017 in seinem eigenen, mit Experten erstellten Bericht einen Flugfehler ausgeschlossen und angeführt, dass eine durch Vogelschlag beschädigte Kabine, eine falsche Höheneinschätzung wegen der spiegelglatten Wasseroberfläche zum Zeitpunkt des Absturzes oder eine Blendung des Piloten Ursache des Absturzes gewesen sein dürften.

18 Seiten gelöscht

Im Herbst 2018 hatte der Rechnungshof in der Causa Kritik geübt: Er formulierte zahlreiche Missstände die Bundesanstalt für Verkehr (BAV) betreffend, die im Sommer 2017 aufgelöst wurde und bis dahin dem Verkehrsministerium unterstand. Die BAV war etwa für die Untersuchung von Flugunfällen zuständig. Der bis dahin nach wie vor nicht veröffentlichte Untersuchungsbericht zum Absturz von 2011 sei an ein Unternehmen übermittelt und dort um 18 Seiten gekürzt worden. Damals berichtete der "Kurier", dass diese 18 Seiten brisant gewesen seien, da der gesamte "Dienstbetrieb der Hubschrauberflotte des Innenministeriums aufgrund zahlreicher Sicherheitsempfehlungen hätte überarbeitet werden müssen". (APA, spri, 8.11.2019)