Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung steht ein 17-Jähriger vor Gericht. Die Verhandlung findet zu seinem Schutz nicht öffentlich statt. (Archivbild)

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Klagenfurt – Bereits zum zweiten Mal in dieser Woche hat sich am Freitag in Klagenfurt ein Schwurgericht mit Verstößen gegen das Verbotsgesetz auseinandersetzen müssen. Diesmal musste sich ein 17-Jähriger wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und Verhetzung verantworten. Auf Antrag des Verteidigers schloss das Gericht die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung aus.

Am Freitagnachmittag ist der 17-Jährige zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Bursch nahm das Urteil an, Staatsanwältin Johanna Schunn gab keine Erklärung ab, das Urteil ist also nicht rechtskräftig.

Zusätzlich zu der bedingten Haftstrafe – die mögliche Höchststrafe betrug fünf Jahre – ordnete der Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik auch an, dass sich der Jugendliche einem Antifaschismustraining unterziehen muss. Im Rahmen dieses Trainings muss er auch nach Mauthausen fahren und das dortige Konzentrationslager besichtigen.

Einschlägige Tattoos

Staatsanwältin Johanna Schunn warf dem Burschen vor, von 2017 bis 2019 in Waiern und Feldkirchen seine rechte Hand zum Hitlergruß erhoben und die Parolen "Heil Hitler" und "Sieg Heil" gerufen zu. Darüber hinaus habe er auf seinen Unterarmen SS-Runen, Hakenkreuze und die Zahl 88, die für "Heil Hitler" steht, eintätowiert.

Laut Jugendgerichtshilfe wurde der Bursche bereits in jungen Jahren von seinem Stiefvater und Stiefgroßvater dahingehend beeinflusst, Randgruppen für minderwertig zu erachten, sagte Schunn. Im Lauf der Jahre sei er immer wieder und immer häufiger mit rechtsextremen Gesten aufgefallen. Darüber hinaus habe sich bei ihm immer deutlicher eine fremdenfeindliche Gesinnung manifestiert. So habe er in der Wohngemeinschaft Waiern seine Betreuerin, die aus der Dominikanischen Republik stammt, vor mehreren Zeugen beschimpft, was ihm auch die Anklage wegen Verhetzung einbrachte.

17-Jähriger geständig

Verteidiger Michael Sommer stellte den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, zum Schutz und im Sinne des weiteren Werdegangs seines Mandanten. Als der Bursche die Taten beging, sei er 14 bis 17 Jahre alt gewesen. Darüber hinaus habe er gewisse Defizite, die er vor der Öffentlichkeit aber nicht weiter erläutern wolle. Der 17-Jährige sehe ein, dass sein Verhalten ein Unrecht gewesen sei, und werde sich vollinhaltlich geständig zeigen. (APA, 8.11.2019)