In der Causa Integrationsfonds ermittelt die Justiz seit Jahren. Einer der Beschuldigten taucht in einer Causa auf, in der eine Anwaltskanzlei eine Woche lang gefilzt wurde.

Foto: Elmar Gubisch

Wien – In der Causa Wiener Stadterweiterungsfonds gibt es eine nicht rechtskräftige Anklage. Der ehemalige Fondschef und drei (Ex-)Sektionschefs im Innenministerium sollen Spenden von rund einer Million Euro satzungswidrig verteilt haben. Eine (nicht inkriminierte) Spende floss an den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF).

Auch im Zusammenhang mit dem ÖIF führt die Justiz seit Jahren Ermittlungen, die laufen aber noch. Es geht um den Vorwurf, Verantwortliche des ÖIF, darunter der damalige ÖVP-nahe Fondschef, hätte Immobilien zu billig an (immer dieselben) Nahestehende verkauft, zudem ist die Anmietung des "Haus der Bildung und beruflichen Integration" (Habibi) durch den ÖIF Thema. Gegen zwölf Beschuldigte (davon sind fünf Unternehmen) ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Untreueverdachts. Bis auf einen Beschuldigten bestreiten alle die Vorwürfe.

Kanzlei eine Woche lang gefilzt

Aus dem STANDARD vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass einer der ÖIF-Beschuldigten, H., in eine weitere heikle, bei der WKStA anhängige Causa verwickelt ist. Es geht unter anderem um den Verdacht auf betrügerische Krida, ein bekannter Anwalt gehört zum Kreis der Beschuldigten. In der Rechtsanwaltskanzlei, in der er gearbeitet hat, fand im Sommer 2018 eine Hausdurchsuchung statt – eine Woche lang.

Die Sache steht in Konnex mit einem Bauprojekt und einem Immobiliendeal an der Wiener U1 in den Jahren 2008, 2009, an dem eine Firma des Beschuldigten H. mitgearbeitet hat.

Unternehmen "ausgehöhlt"

Danach kam es zu Turbulenzen, im April 2013 machte ein Geschäftspartner von H., ein großes Wiener Immobilienunternehmen, eine Pönale von 2,5 Millionen Euro aus dem Generalunternehmervertrag geltend. Allerdings, so heißt es im Hausdurchsuchungsbefehl, sei H.s Gesellschaft damals "über Anleitung" des Anwalts längst ausgehöhlt gewesen und habe die Summe nicht aufbringen können.

Für Rechtsanwalt und H. sei es daher "offensichtlich gewesen", dass der Geschäftspartner, der die 2,5 Millionen einforderte, demnächst Insolvenz beantragen werde. H. habe seinem Anwalt daher im Mai die letzten Buchhaltungsunterlagen übermittelt, aus denen sich ergeben habe, dass die Gesellschaft noch eine Forderung von rund 422.000 Euro gegen eine Schwesterfirma hatte (also einen Vermögenswert).

Vermögen verschwunden

Im vom Rechtsanwalt gestellten Eigenantrag auf Konkurseröffnung wenige Monate später, im August 2013, sei aber behauptet worden, das Unternehmen habe kein Vermögen – und das habe später auch die Masseverwalterin so bestätigt. Was in den Augen der WKStA nur den Schluss zulässt, dass das letzte Vermögen "gegen eine nicht werthaltige Leistung" ausgetauscht worden sei.

Was laut der Anordnung zur Durchführung einer Hausdurchsuchung noch auffällig sei: H. hat seine Projektentwicklungsgesellschaft im September 2011 umbenannt, nach Lesart der WKStA habe er das getan, "um zu vermeiden, dass die in absehbarer Zeit insolvente Gesellschaft" mit seiner Unternehmensgruppe in Verbindung gebracht werde. Im Juli 2013 (also kurz vor dem Insolvenzantrag) wurde dann Herr W. Alleingesellschafter und löste H. als Geschäftsführer ab – und dieser Herr W. sei dem Rechtsanwalt "seit Kindheitstagen" bekannt, heißt es in den Unterlagen zur Hausdurchsuchung. Auffällig sei weiters, dass W. "bei einer Reihe gelöschter Unternehmen" als Geschäftsführer aufscheine.

Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. (Renate Graber, 10.11.2019)