Das Bundesamt gehe "jeglichem Extremismusverdacht unverzüglich und konsequent" nach, sagt der Chef des Inlandsnachrichtendienstes Thomas Haldenwang.

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Ein Mitarbeiter des deutschen Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ist suspendiert worden, weil gegen ihn Ermittlungen wegen Verdachts auf Rechtsextremismus laufen. Das berichtete das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner Onlineausgabe. Wie der Inlandsnachrichtendienst mitteilte, werde seit Mai "disziplinarische Ermittlung gegen eine amtsangehörige Person im Zusammenhang mit möglichen 'rechtsradikalen' Aktivitäten oder Kontakten" durchgeführt.

Nach Informationen von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" (SZ) soll es sich um einen Verfassungsschützer handeln, der seit rund acht Jahren im Amt in Köln-Chorweiler tätig ist. Er soll dabei dienstlich unter anderem auch mit der Bearbeitung von Rechtsextremisten befasst gewesen sein. Grundlage für den Verdacht sollen rechtsextreme Äußerungen des Mitarbeiters in einer Whatsapp-Gruppe sein. In dem Chat sollen auch Bilder von Adolf Hitler verschickt worden sein. Laut WDR, NDR und "SZ" sollen auch Verbindungen des Mitarbeiters zu einem nordrhein-westfälischen Rockerclub, bei dem Bezüge in die rechte Szene geprüft werden, Gegenstand der Ermittlungen sein.

BfV will "rechtsextremistische Umtriebe im öffentlichen Dienst" untersuchen

"Das ist der erste Fall dieser Art, der mir seit meiner Amtszugehörigkeit bekannt geworden ist", teilte Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang dem Spiegel mit. Das Bundesamt gehe "jeglichem Extremismusverdacht unverzüglich und konsequent sowie mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln nach", so Haldenwang.

Der Fall sorgt auch deshalb für Aufsehen, weil das BfV gerade eine neue Zentralstelle aufbaut, um "rechtsextremistische Umtriebe im öffentlichen Dienst" zu untersuchen. Die Bundesregierung reagiert damit auf mehrere Vorfälle bei Polizisten und Soldaten in den vergangenen Jahren. "Man könnte sagen, das sind Einzelfälle", sagte Haldenwang im Oktober im Interview mit dem "Spiegel". "Man kann aber auch sagen, und der Auffassung bin ich: Das sind mir zu viele Einzelfälle, als dass ich sie mir nicht doch einmal systematisch anschaue." (red, 8.11.2019)