Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ist mit seiner Unterlassungs- und Widerrufsklage gegen die Liste Jetzt von Peter Pilz zum Teil erfolgreich gewesen.

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Wien – Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ist mit seiner Unterlassungs- und Widerrufsklage gegen die Liste Jetzt von Peter Pilz zum Teil erfolgreich gewesen. In einer Aussendung widerrief Pilz am Sonntagabend seine Behauptung, Kickl habe im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Gesetze gebrochen.

Konkret hatte Pilz im August 2018 in einer Aussendung zum BVT-Skandal geschrieben: "Der Gesetzgeber trägt eine besondere Verantwortung gegenüber einem Minister, der Gesetze bricht." Kickl zog daraufhin vor das Handelsgericht Wien und bekam von diesem nun Recht.

"Die beklagte Partei ist schuldig, es zu unterlassen, die wörtliche und/oder sinngleiche Äußerung zu verbreiten, der Kläger habe Gesetze gebrochen", heißt es einem der APA vorliegenden Urteil.

Andere Behauptungen bleiben aufrecht

In einer anderen Causa war eine Berufung Kickls nicht erfolgreich. Pilz hatte weiters behauptet, der frühere Innenminister habe eine illegale Hausdurchsuchung im eigenen Haus beim Verfassungsschutz durchführen lassen. Es sei ohnehin bekannt, dass dies Sache der Staatsanwaltschaft und der Gerichte sei, argumentierte das Oberlandesgericht Wien.

Pilz wiederholte daher diese Aussage in seinem Widerruf vom Sonntag. Auch diese Aussage von Pilz ist für das Oberlandesgericht zulässig: "Das sind die Freiheitlichen. Gestern auf der Oppositionsbank, heute auf der Regierungsbank, morgen wahrscheinlich schon wieder auf der Anklagebank". Denn: Dem Erstgericht sei beizupflichten, "dass der durchschnittliche Leser bzw. Zuseher daraus nicht den Vorwurf ableitet, der Kläger sei wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung dringend verdächtig und werde umgehend angeklagt". (APA, red, 10.11.2019)