Schanigarten am Naschmarkt.

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Wien – In Wien dürften heuer die Winterschanigärten boomen. "Aufgrund des generellen Rauchverbots sagen viele: Es ist mir lieber, obwohl ich meine Möbel um 23 Uhr wegräumen muss, dass meine Leute draußen sitzen können zum Rauchen", sagt Peter Dobcak, Obmann der Sparte Freizeit und Tourismus der Wirtschaftskammer Wien, im Gespräch mit dem STANDARD.

Seit 1. November, dem Tag, an dem das absolute Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft trat, ist der Umsatz laut Wirtschaftskammer um zehn bis 20 Prozent zurückgegangen. Mit einem Schanigarten versuchen die Wirte ihren rauchenden Gästen zumindest irgendeinen Platz anzubieten.

Anstieg bei Neuanmeldungen

Wie stark sich das Rauchverbot auf die Wiener Winterschanigartensaison auswirkt, kann noch nicht final beurteilt werden, heißt es aus dem Büro des zuständigen Wirtschaftsstadtrats Peter Hanke (SPÖ). Ein Anstieg sei schon jetzt zu beobachten. In der vergangenen Wintersaison 2018/19 haben 230 Wirte in Wien einen Schanigarten betrieben, eine Steigerung um 50 Prozent gegenüber dem Jahr davor. 83 der kleinen Gastgärten wurden neu angemeldet. Diese Zahl dürfte sich schon jetzt fast verdoppelt haben: Bisher gab es für die Wintersaison, die bis Februar 2020 läuft, 145 Neuanmeldungen. Eine Gesamtzahl gibt es noch nicht, da einerseits unklar ist, ob es Abmeldungen gab, und andererseits Wirte bis zum Ende der Wintersaison ihren Schanigarten melden können.

Ob das generelle Rauchverbot etwas mit dem Anstieg zu tun hat, könne man nicht seriös beantworten, heißt es aus dem Büro Hankes. Schließlich wird bei der Meldung kein Grund für den Schanigarten angegeben. Allerdings sehe man auch einen Anstieg bei der kleinsten Version des Winterschanigartens: Vermehrt würden auch Stehtische angemeldet.

In Wien sind drei Varianten von Winterschanigärten möglich: Bei Variante A können Wirte jeweils einen Stehtisch links und rechts vom Lokaleingang aufstellen. Variante B umfasst einen kleinen Gastgarten entlang der Hausmauer. Eine spezielle Regelung ist für Gastronomen in Fußgängerzonen vorgesehen: Dort kann auf zehn Prozent (aber maximal zwölf Quadratmetern) der Freifläche, auf der im Sommer Lokalbetrieb herrscht, ein Winterschanigarten aufgestellt werden (Variante C).

Im Einzelfall zu prüfen

In geschlossenen Räumen ist das Rauchen ausnahmslos verboten, nicht jedoch auf Freiflächen. Unklar ist jedoch laut Peter Dobcak, was eine Freifläche genau ist. Ein klassischer Schanigarten ist nämlich im Winter grundsätzlich nichts anderes als im Sommer, ein paar Tische und Sessel, nur eben mit Decken und eventuell mit genehmigten Heizstrahlern. Doch viele Gastronomen würden ihren Gästen beispielsweise gern eine Zeltplane als minimalen Schutz zur Verfügung stellen. "Da wäre es wichtig, zu einer einheitlichen Lösung zu kommen, was der Gastronom darf und was nicht", sagt Dobcak.

Zuständig für die Klärung dieser Frage ist die Ombudsstelle für Nichtraucherschutz des Sozialministeriums. "Es gibt jetzt viele kreative Lösungen, aber jede muss im Einzelfall von der zuständigen Behörde bewertet werden", sagte deren Leiter Franz Pietsch dem "Kurier". Klar ist, die Freifläche muss als solche erkennbar bleiben. Überdachungen und Schirme, aber auch Markisenlösungen dürften etwa unproblematisch sein. Da das Thema Schanigarten auch das Bau- und Gewerberecht betrifft, müsse auch hier definiert werden, wie eine Freifläche auszusehen hat. Bisher gebe es zudem keine juristischen Entscheidungen zu den neuen Freiflächen. "Sobald es erste höchstgerichtliche Urteile gibt, kann man sich daran orientieren", so Pietsch zum "Kurier".

Verboten ist das Rauchen jedenfalls in Bereichen, die an allen vier Seiten geschlossen sind. So auch in abgeschlossenen Zelten. Im Unterschied zum Beispiel zu England, wo genau das für viele Gastronomen einen Ausweg vom Rauchverbot darstellt, sagt Peter Dobcak. Ein großes Problem sei zudem für viele Wirte, dass sie nach 23 Uhr nicht wissen, wohin mit ihren Möbeln. Die Lokale haben zu dieser Uhrzeit noch geöffnet, weshalb die Möbel nicht einfach hineingestellt werden können. "Bei allen Schanigärten muss zudem eine Restgehsteigbreite von mindesten zwei Metern frei bleiben, was sich für viele in der Stadt nicht ausgeht", sagt Dobcak. In den Bundesländern hätten es da viele Gastronomen leichter, weil es entweder mehr Platz oder ohnehin einen Gastgarten gebe.

20 Euro Höchstpreis

Ist der Schanigarten jedoch erst einmal genehmigt, fallen zusätzliche Kosten an. Wien ist dabei in drei Zonen aufgeteilt. In der Toplage, in die etwa die Kärntner Straße oder die Mariahilfer Straße fallen, sind 20 Euro pro Quadratmeter und Monat zu zahlen. Trotzdem wurden gerade dort in der Vergangenheit die meisten Schanigärten für die Wintersaison angemeldet. Das dürfte auch heuer wieder der Fall sein. Rund die Hälfte der Neuanmeldungen wurden für die Bezirke eins bis acht eingebracht. Wobei bei der Servicestelle im ersten Bezirk alle melden können. In Zone zwei, in diese fallen ausgewählte Geschäftsstraßen oder auch der Ring, sind übrigens zehn Euro festgelegt, im restlichen Stadtgebiet zwei Euro. Einen Anstieg der Zahl der Schanigärten kann die Stadt aber auch in den außerhalb des Zentrums gelegenen Bezirken beobachten.

Etwa gleich bleibt allerdings die Zahl der Heizschwammerl. Bis jetzt gebe es kaum neue Anträge heißt es in der Stadt. Wird der Schanigarten beheizt, muss für die benötigten Heizstrahler eine Genehmigung eingeholt werden. Zwar rät die Wirtschaftskammer, Heizstrahler gleich in den Einreichunterlagen für den Winterschanigarten einzuzeichnen und mitzubeantragen, doch können sie auch im Nachhinein bewilligt werden. Das Heizen kostet aber auch: Und zwar 57 Euro pro begonnener 4 Kilowatt-Nennanschlussleistung pro Jahr. (Oona Kroisleitner, Johannes Pucher, 11.11.2019)