Wien – Nach 90 Minuten hatte der SK Rapid am 11. Mai im Allianz-Stadion Wacker Innsbruck mit 1:0 besiegt, am 11. November hat das Match am Straflandesgericht Wien für zwei Anhänger der Hütteldorfer noch ein Nachspiel. Das Duo ist wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Die beiden sollen einen Anhänger der Tiroler schwer verprügelt haben, als ein vermummter Mob wartende Gästefans attackierte.

Erstangeklagter Daniel F. ist 27 Jahre alt, Angestellter und ebenso unbescholten wie der Zweitangeklagte M., der nicht nur bei der grün-weißen Selbsthilfeorganisation Rechtshilfe Rapid (RHR) aktiv ist, sondern auch Vizebürgermeister in seinem Heimatbundesland.

Am 11. Mai führte die Leidenschaft den SK Rapid zu einem Sieg über Wacker Innsbruck. Danach ging sie bei manchen Anhängern in Gewalt gegen Fans der Tiroler über.
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Vertreten werden beide von Manfred Arthofer, der F. ganz offensichtlich gut gebrieft hat. "Ich übernehme die Verantwortung dafür", verwendet der Erstangeklagte auf die Frage von Richter Stefan Erdei, ob er sich schuldig oder nicht schuldig bekenne, exakt jene Formulierung, die für eine Diversion nötig ist.

Was damals passiert sei? Er sei nach dem Heimsieg zur Straßenbahnstation gegangen, sagt F., wo auch Wacker-Fans auf die Tramway warteten. Plötzlich seien etwa 20 Vermummte herangestürmt, für die mutmaßlich Rapid ihr Leben ist, wie es in einer Klubhymne heißt. Die erschreckten Tiroler stoben auseinander. F.s Reaktion: Er setzte eine grün-weiße Sturmhaube auf und jagte ihnen nach. "Ich bin mitgelaufen, es haben sich die Wege gekreuzt, und ich habe hingeschlagen."

Moped beim Vereinslokal

Warum er eine Sturmhaube dabeihatte, will Erdei wissen. "Ich war mit dem Moped beim Vereinslokal." – "Meines Wissens haben wir eine Helmpflicht, aber keine für Sturmhauben. Und im Mai ist es nicht mehr so kalt ..." – "Man braucht es auch gegen Fliegen und den Fahrtwind", argumentiert der Angeklagte.

Dem wenig anderes übrig blieb, als die Verantwortung zu übernehmen, da er noch vor Ort festgenommen wurde. Er habe "aus Dummheit und Naivheit zugeschlagen und nicht nachgedacht", bedauert er.

Anders liegt die Sache bei M., der dezidiert nur von Chefinspektor Rudolf H. belastet wird. Der berichtet als Zeuge, er habe beobachtet, wie das Opfer von zwei vermummten und einem unvermummten Täter verprügelt wurde. Den Unvermummten sah er zwar nur von hinten, doch Augenblicke nach dessen Flucht sei M. zwischen parkenden Autos hervorgelaufen. Da er 14 Jahre lang szenekundiger Beamter gewesen sei, habe er ihn erkannt.

Zweitangeklagter wollte Lage nur beobachten

M. dagegen sagt, er wollte mit einem Begleiter nur beobachten, warum Tiroler Fans unbegleitet zur Straßenbahn gehen können, und habe nichts mit dem Angriff zu tun gehabt.

Da die Aussagen anderer Beamter widersprüchlich sind, wird M. freigesprochen. Für F. erfüllt sich die Hoffnung auf eine Diversion nicht: Er erhält, ebenfalls rechtskräftig, neun Monate bedingt. (Michael Möseneder, 11.11.2019)