Pilz meinte daraufhin, es sei "nicht seine Absicht" gewesen, Kronawetter einen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch oder den Verdacht darauf vorzuwerfen.

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St. Pölten – In der Privatanklage gegen Peter Pilz wegen übler Nachrede haben sich die beiden Parteien am Montag am Landesgericht St. Pölten gütlich geeinigt. Der frühere Nationalratsabgeordnete hatte Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter 2011 in Zusammenhang mit der Causa Eurofighter als "Komplizen der organisierten Korruption" bezeichnet und ihm angelastet, ernsthafte Ermittlungen verweigert zu haben.

Der Richter wies darauf hin, dass der Staatsanwalt eine Privatperson und keine Person öffentlichen Interesses sei, "die muss man nicht durch die Medien schleifen": "Er muss sicher weniger Kritik einstecken als etwa ein Politiker." Kronawetter hatte in der Causa Eurofighter die Anklage gegen den Werber Gernot Rumpold vertreten. Der Richter verwies auf ein Zivilverfahren um den Anspruch des Privatanklägers auf Unterlassung und Widerruf, das der Staatsanwalt gewonnen habe.

Brückenschlag

Zur Frage des Richters nach einer gütlichen Einigung sagte der Rechtsanwalt des Privatanklägers, Gottfried Korn, zunächst: "Der Herr Pilz hat jetzt acht Jahre Zeit gehabt, sich zu entschuldigen." Kronawetter und Pilz zogen sich daraufhin jeweils mit ihrem Rechtsvertreter kurz zur Beratung zurück. "Würden Sie einen Brückenschlag, so wie von mir skizziert, vornehmen wollen?", fragte der Richter anschließend. Die Verteidigung bejahte dies. Korn erklärte, sein Mandant "ist Staatsanwalt und hat als Staatsanwalt Pflichten, aber hier ist er Privatankläger". Es liege Kronawetter "überhaupt nicht daran", Pilz "eine unausweichliche Vorstrafe zu verschaffen", sagte der Rechtsanwalt.

Der Richter schlug folgende Ehrenerklärung vor: "Der Privatangeklagte Dr. Peter Pilz verpflichtet sich zur Abgabe nachstehender Ehren- bzw. Widerrufserklärung: Soweit ich durch meine Äußerung am 6.9.2011 im Rahmen einer Pressekonferenz und eines daran anschließenden Interviews mit einem Redakteur des TV-Senders "Puls4" den Bedeutungsinhalt vermittelt habe, Staatsanwalt Mag. Kronawetter habe sich im Rumpold-Verfahren geweigert zu ermitteln und hierdurch das Verbrechen des Amtsmissbrauchs begangen und ich denselben durch meine Äußerung, seine Verhaltensweise in Zusammenhang mit dem Rumpold-Verfahren stelle eine klare Komplizenschaft der organisierten Korruption dar, als Teil eines korrupten Netzwerks dargestellt habe, nehme ich diese Vorwürfe mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. Und ich stehe nicht an, mich dafür zu entschuldigen." Mit dieser Formulierung waren beide Parteien einverstanden.

Es reiche, wenn Pilz dieses Protokoll unterschreibe, sagte Korn – eine öffentliche Widerrufserklärung wurde nicht verlangt. Die Kosten der Privatanklage in Höhe von 2.500 Euro plus Umsatzsteuer, Barauslagen für Bahntickets in Höhe von 22 Euro, die Einbringungsgebühr von 244 Euro und die Pauschalkosten nach Rechtskraft muss Pilz binnen einer Woche ab Zustellung des Hauptverhandlungsprotokolls an den Verteidiger zahlen.

Pilz entschuldigt sich

Pilz meinte daraufhin, es sei "nicht seine Absicht" gewesen, Kronawetter einen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch oder den Verdacht darauf vorzuwerfen. "Nachdem hier festgestellt wurde, dass das öffentlich so wahrgenommen wird, stehe ich nicht an, das in dieser Form zurückzunehmen und zu sagen, dass es mir leidtut." Er habe dem Staatsanwalt nicht Amtsmissbrauch vorwerfen wollen, denn wenn er dies tun hätte wollen, "hätte ich eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht", führte Pilz aus. Weiters erklärte er, seine "sachlichen Vorwürfe" in Zusammenhang mit den Eurofighter-Ermittlungen öfters geäußert zu haben. Nach rund 40 Minuten war der Gerichtstermin beendet.

Pilz hätte bereits am 6. Juni 2018 vor Gericht stehen sollen, damals hatte er sich wegen Krankheit entschuldigt und der Verhandlungstermin wurde abgesagt. Wenig später erhielt Pilz erneut ein Nationalratsmandat. Da er nun keine parlamentarische Immunität mehr hat, wurde ein neues Prozessdatum festgelegt und es kam zum Gerichtstermin am Montag. (APA, 11.11.2019)