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In einem Streit um Wein aus dem Westjordanland entschied der EuGH über die zusätzliche Kennzeichnung der Produkte.

Foto: Reuters / Lenoir

Luxemburg – Exportierte Lebensmittel aus israelischen Siedlungen im Westjordanland und anderen besetzten Gebieten müssen in der EU besonders gekennzeichnet werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Obst, Gemüse oder Wein müssen demnach einen Hinweis auf ihr Ursprungsgebiet tragen. Stammen sie aus einer israelischen Siedlung, muss dies zusätzlich vermerkt sein.

Die Richter urteilten, dass "auf Lebensmitteln aus vom Staat Israel besetzten Gebieten ihr Ursprungsgebiet und, wenn sie aus einer israelischen Siedlung in diesem Gebiet kommen, zusätzlich diese Herkunft" angegeben werden muss. Die israelische Siedlungspolitik verstoße "gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts".

Israel sieht Diskriminierung

Üblicherweise muss nach EU-Recht auf Produkten das "Ursprungsland" angegeben sein. Dies meine den jeweiligen Staat, erklärte der EuGH. Das von Israel besetzte Westjordanland unterliege zwar "einer beschränkten Hoheitsgewalt" Israels, gehöre völkerrechtlich aber nicht dazu. Daher seien das Gebiet und der Herkunftsort anzugeben.

Die Frage ist politisch brisant. Israel hält eine besondere Kennzeichnung von Siedlerprodukten für diskriminierend. Kritiker beklagen, sie sei Grundlage für Boykotte gegen Israel.

Französischer Weinbauer klagte

Hintergrund ist ein Rechtsstreit aus Frankreich. Eine jüdische Organisation und ein Weinbauer hatten gegen einen Erlass von 2016 geklagt, der ebenfalls eine Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen in den 1967 von Israel besetzten Gebieten verlangte. Der französische Erlass stützte sich auf EU-Vorgaben zur Ursprungskennzeichnung von Lebensmitteln.

Der EuGH bestätigte diese jetzt und führte aus, die 1967 besetzten Gebiete hätten einen anderen völkerrechtlichen Status als Israel. Eine Kennzeichnung sei verpflichtend, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen. Sie erlaube es Käufern, eine fundierte Wahl zu treffen, auch unter ethischen Erwägungen, erklärte der Gerichtshof.

Kritik von SPD-Abgeordneten Köster

Israel hatte 1967 im Sechstagekrieg unter anderem das Westjordanland, Ost-Jerusalem und die zu Syrien gehörenden Golanhöhen erobert. Die Vereinten Nationen stufen die Gebiete als besetzt ein. Die Palästinenser fordern das Westjordanland und Ost-Jerusalem für einen eigenen Staat Palästina. Dort leben mittlerweile insgesamt mehr als 600.000 israelische Siedler.

Der SPD-EU-Abgeordnete Dietmar Köster kritisierte das EuGH-Urteil, denn die Etikettierung von Waren aus umstrittenen Regionen könne zur Stigmatisierung genutzt werden, wie er in einer Aussendung erklärte. "Eine gesonderte Kennzeichnung kann für Kampagnen instrumentalisiert werden, die das Existenzrecht Israels infrage stellen. Aufrufe zu Boykotten tragen nicht dazu bei, Frieden zu stiften und dem konstruktiven Ziel einer Zwei-Staaten-Lösung näherzukommen", so Köster. (APA, 12.11.2019)