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Ein Bundesgericht sieht in den willkürlichen Durchsuchungen von Handys und anderen Geräten einen Verfassungsverstoß.

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Der US-Grenzschutz hat in den vergangenen Jahren digital nachgerüstet und damit begonnen, nicht nur Gepäck von Einreisenden zu kontrollieren, sondern auch Einsicht in Smartphones und andere elektronische Geräte zu nehmen. Eine Praxis, die für scharfe Kritik durch Bürgerrechtler und Datenschützern geführt hat.

Innerhalb von drei Jahren hat sich die Zahl der digitalen Durchsuchungen bei der Einreise fast vervierfacht. Im vergangenen Jahr wurden 33.000 solcher Kontrollen durchgeführt. 2017 brachten zwei Bürgerrechtsorganisationen gemeinsam Klage ein. Ein Bundesgericht hat die Möglichkeiten der Behörden nun deutlich eingeschränkt.

Es waren die American Civil Liberties Union (ACLU) und die Electronic Frontier Foundation (EFF), die gemeinsam im Namen von zehn US-Staatsbürgern sowie einer Person mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis vor Gericht sind. Die Kläger berichteten von ihren Erlebnissen. Sie mussten stundenlang in einem abgeschotteten Raum am Flughafen verbringen, während Beamte ihr Handy durchsuchten.

"Hatten mein Leben in ihrer Hand"

"Ich fürchtete, dass sie meine Emails und SMS lesen und meine Fotos ansehen würden. Sie hatten mein Leben in der Hand", so die Universitätsprofessorin Diane Maye.

Der Nasa-Techniker Sidd Bikkanavar schilderte, dass er den Beamten sein Entsperr-Passwort verriet, weil er aufgrund einer Strafandrohung keine andere Wahl hatte. Ihm wurde sein Handy für eine halbe Stunde weggenommen. Wie es durchsucht wurde, sei ihm nicht verraten worden. Der zuständige Grenzschutzmitarbeiter erklärte lediglich, dass "Algorithmen" eingesetzt worden seien.

Dursuchung nur bei Anfangsverdacht

Ein Bundesgericht in Massachusetts schiebt dieser Praxis nun einen Riegel vor. Es erkennt im bisherigen Vorgehen einen Verstoß gegen den vierten Verfassungszusatz, der den Schutz von US-Bürgern vor staatlichen Übergriffen definiert, hier aber auch für internationale Reisende anwendbar ist.

Die Durchsuchungen von Handys und Laptops an Flughäfen und anderen Einreisestellen sind damit zwar nicht per se verboten. Allerdings müssen die Behörden gemäß dem Urteil nun einen begründeten Verdacht vorbringen können. Es sei nicht erlaubt, einfach willkürlich die Geräte zu durchforsten und die Herausgabe von Zugangsdaten zu verlangen. In einer ersten Stellungnahme sprach die ACLU von einem "großen Sieg für die Privatsphäre" von US-Bürgern und internationalen Reisenden.

Student wegen Kommentaren von Freunden zurückgeschickt

Im September sorgte der Fall eines palästinensischen Teenagers für Schlagzeilen. Ihm wurde die Einreise in die USA verweigert, nachdem er acht Stunden lang am Flughafen von Boston wegen politischer Kommentare seiner Freunde in sozialen Netzwerken festgehalten worden war.

Der Teenager, der für ein Studium an der Harvard-Universität angereist war, wurde von den US-Behörden in den Libanon zurückgeschickt. Nach Bekanntwerden seines Falls gelang ihm schließlich doch noch die Einreise. Die US-Regierung hatte die elektronischen Durchsuchungen stets als notwendige Sicherheitsmaßnahme verteidigt. (red, APA, 13.11.2019)