Vor allem bei Smartphones sind fehlende Updates eine große Gefahr für die Sicherheit. Eine der vielen Maßnahmen, um Konsumenten zu stärken, soll sie in Zukunft verpflichtend machen.

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Egal ob das Weihnachtsgeschenk, der neue Stromtarif oder der Handyvertrag: Immer mehr verschiebt sich der Handel in den digitalen Raum. Seit Jahren sehen Konsumentenschützer einen politischen Handlungsbedarf, müssen Verbraucher doch mit Phänomenen wie gefälschten Rezensionen, fehlenden Sicherheitsupdates und intransparenten Geschäftspraktiken kämpfen. Die Europäische Union will nunmehr mit dem "New Deal for Consumers" die Rechte von Nutzern stärken, aber auch – vor allem eben online – für mehr Transparenz sorgen. Das soll mithilfe einer Reihe von Maßnahmen ermöglicht werden. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.

Software-Updates

Seitdem es Android gibt, wird immer wieder beanstandet, wie sehr die regelmäßige Updateversorgung von manchen Herstellern vernachlässigt wird. Bei manchen Geräten erhalten Nutzer selten bis kaum Aktualisierungen, was wiederum für die Sicherheit des Handys verheerend ist. Denn mit solchen Patches werden für gewöhnlich Sicherheitslücken gestopft, über die sich Hacker Zugriff auf Geräte beschaffen können.

Genau das peilt die EU in ihrem Maßnahmenpaket mit einer Updatepflicht an: Künftig haben sich Softwarehersteller bei Angeboten, die einmalig erworben wurden, zumindest an der Gewährleistungsfrist zu orientieren. In den meisten Ländern sind das zwei Jahre, in anderen Staaten wie Norwegen sogar fünf Jahre. Im Falle eines fortlaufenden Vertrags müssen Updates für die jeweilige Dauer bereitgestellt werden, wie Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik der Arbeiterkammer Wien (AK Wien), im STANDARD-Gespräch erklärt.

Verbandsklage

Ebenso Thema ist die Möglichkeit einer Verbandsklage, die nun geschaffen werden soll. Geschädigte sollen künftig gemeinsam und länderübergreifend, vertreten durch Verbraucherschutzorganisationen, rechtlich gegen Firmen vorgehen können. Angst vor Klagefluten wie in den USA seien aber unbegründet: Das US-Rechtssystem und das europäische seien ein Äpfel-Birnen-Vergleich. "Eher handelt es sich um eine Fortentwicklung der österreichischen Sammelklage", sagt Zgubic.

Die Erfahrung der "Sammelklage österreichischer Prägung" habe bisher keine missbräuchliche Verwendung gezeigt. Ungerechtfertigte Ansprüche seien selten der Fall, oft werden Sammelklagen mit Vergleichen gelöst. Dazu kommt, dass Erfolgshonorare verboten sind. Als Beispiel einer solchen möglichen Verbandsklage nennt sie einen Rechtsstreit der AK Wien mit Amazon im Juni, bei dem entschieden wurde, dass eine Preiserhöhung aufgrund unzulässiger Klauseln rechtswidrig war. Kunden aus Österreich konnten dann ihr Geld zurückverlangen. Aktuell werden auf EU-Ebene die Regelungen zu Verbandsklagen noch verhandelt, die AK rechnet damit, dass diese Anfang 2020 abgeschlossen werden.

Verbraucherrecht auch bei "kostenlosen" Diensten

Fix ist, dass auch kostenlose Dienste in Zukunft in das Verbraucherrecht fallen sollen. Bisher war es nämlich so, dass diese nur ins Datenschutzrecht fielen – neu ist nunmehr, dass auch Daten als Währung gehandhabt werden – schließlich zahlt man mit ihnen. Dementsprechend werden sich Hersteller auch in diesem Fall an das Verbraucherrecht halten müssen. Dazu gehört auch ein Widerrufsrecht für eine Registrierung.

Transparenz

Bereits am 8. November fix beschlossen wurden höhere Strafen bei Verbraucherrechtsverletzungen und neue Transparenzvorgaben für Plattformen. So müssen beispielsweise Vergleichsportale künftig die Kriterien für ihre Rankings klar angeben. "Konsumenten müssen informiert werden, ob ein Anbieter jetzt dafür bezahlt hat, um im Ranking zu erscheinen, auch muss die Plattform erklären, warum wie gerankt wurde", sagt Zgubic. Bisher war das bei den wenigsten Plattformen der Fall.

Fake-Bewertungen

Zudem müssen Onlinehändler in Zukunft sicherstellen, dass Bewertungen auch echt sind. Immer öfter frisieren Händler nämlich die Bewertungen bei ihren Produkten, um so höhere Verkaufszahlen zu generieren. In Zukunft müssen Händler Kunden darüber informieren, wie genau geprüft wird, ob sämtliche Bewertungen, egal ob positiv oder negativ, veröffentlicht werden. Und, sofern behauptet wird, dass ein Review von einem Konsumenten verfasst wurde, ob dieser das Produkt tatsächlich genutzt hat.

Die Pflicht trifft vor allem Onlinehändler, fraglich ist nach dem EU-Text aber, ob beispielsweise bei Amazon, wo auch fremde Händler ihre Angebote verkaufen können, der Plattformbetreiber selbst – also Amazon – oder die Verkäufer sich darum kümmern müssten. Die konkrete Rollenverteilung wird wohl im Rahmen der Umsetzung durch die Länder geklärt werden müssen.

Nur echte Preisreduzierungen

Ebenso dürfen künftig keine Preisreduzierungen angezeigt werden, wenn diese nicht der Realität entsprechen. Das kennt man beispielsweise von Black-Friday-Angeboten: Hier werden oft vermeintliche Reduzierungen beworben, obwohl Angebote eigentlich zuvor gleich viel gekostet haben. Daher dürfen "vorherige" Preise nur angezeigt werden, wenn sie zuvor zumindest einen Monat lang gültig waren.

Keine Bots beim Ticketkauf

Auch will die Europäische Union Ticket-Resellern den Hahn zudrehen. So vermutet man bei manchen Plattformen schon länger, dass sie automatisiert Konzerttickets kaufen und diese später zu weitaus höheren Preisen weiterverkaufen. "Deswegen wird die Verwendung von Bots zum Kauf von Tickets in Zukunft unterbunden", sagt Zgubic.

Bei den Vorgaben handelt es sich um Richtlinien. Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. (Muzayen Al-Youssef, 13.11.2019)