Wien – Hat der ehemalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache im Ibiza-Video den Zeitungsherausgeber Wolfgang Fellner nun als "Schneebrunzer" bezeichnet oder nicht? Die Tageszeitung "Heute" hat das geschrieben, Fellner will sich allerdings nicht vorwerfen lassen, seine Notdurft in winterlichen Gefilden zu verrichten, und hat geklagt. Auch am zweiten Verhandlungstag kann Richter Gerald Wagner allerdings kein Urteil fällen.

Das rege Medieninteresse ist dem Umstand geschuldet, dass Strache am ersten Verhandlungstag seiner Zeugenladung unentschuldigt nicht nachgekommen war und deshalb 700 Euro Ordnungsstrafe ausfasste. Diesmal kommt er, kann allerdings zur Klärung des Sachverhaltes nur wenig beitragen.

Die Zeugenaussage von Heinz-Christian Strache stieß auf reges Medieninteresse.
Foto: APA / Herbert Neubauer

"Um es kurz zu machen, haben Sie Herrn Fellner als Schneebrunzer bezeichnet?", fragt Wagner, ohne eine Miene zu verziehen. Strache kann sich nicht überwinden, den inkriminierten Ausdruck zu benutzen. "Ich kann mich überhaupt nicht erinnern, ob ich den Begriff verwendet habe", erklärt der 50-Jährige. Und liefert auch gleich eine Begründung für die zerebralen Lücken: "Wenn man sieben Stunden irgendwo redet in nicht nüchternem Zustand, kann man sich nicht an alles erinnern."

Damit ist Straches Auftritt schon wieder vorbei, die beiden Journalisten der "Süddeutschen Zeitung", die das Video veröffentlicht haben, sind neuerlich nicht erschienen. Fellners Anwalt Peter Zöchbauer beharrt auf ihrer Einvernahme, daher vertagt Wagner auf unbestimmte Zeit. (Michael Möseneder, 14.11.2019)