Alma Zadić kommentierte ein Foto, das einen Burschenschafter beim Hitlergruß zeigen soll, mit "Keine Toleranz für Neonazis, Faschisten und Rassisten".

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Wien – Die nunmehrige Grünen-Abgeordnete Alma Zadić ist am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht wegen übler Nachrede zu einer Zahlung von 700 Euro verurteilt worden. Sie hatte auf Twitter Fotos eines Burschenschafters geteilt, der Donnerstagsdemonstranten vom Fenster aus den Hitlergruß gezeigt haben soll. Sie kommentierte das Bild mit "Keine Toleranz für Neonazis, Faschisten und Rassisten".

Der Burschenschafter hat sie daraufhin medienrechtlich geklagt. Abgewiesen wurden die Anträge, den Identitätsschutz und die Unschuldsvermutung des Antragstellers verletzt zu haben, da der junge Mann nach dem Vorfall selbst an die Öffentlichkeit ging. Zadićs Anwältin Maria Windhager meldete volle Berufung an. Der Rechtsvertreter des Antragstellers gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Der Ex-Grünen-Abgeordneter Karl Öllinger ist wegen derselben Causa bereits verurteilt worden.

Nicht Hitler, sondern Freunde gegrüßt

Die Fotos, um die es ging, waren während einer sogenannten Donnerstagsdemo entstanden, die wöchentlich gegen die türkis-blaue Regierung ausgerichtet wurden. Als die Demonstranten das Gebäude passierten, in dem die Burschenschaft Gothia untergebracht ist, zeigte sich am Fenster ein Mann mit einer Geste, die von Beobachtern als Hitlergruß interpretiert wurde. Der Mann bestreitet das – diesbezügliche Verfahren wurden eingestellt – und behauptet, unter den Demonstranten Schulfreunde erkannt und diesen zugewunken zu haben.

"Ich hab' nur Spaß gemacht, weil Freunde mitdemonstriert haben", sagte der junge Mann als Zeuge vor Gericht. Als Richter Thomas Spreitzer wissen wollte, wie viele Freunde er erkannt habe, legte sich der Antragssteller nicht fest: "Ein paar."

Die Fotos hatten sich über Twitter und Facebook verbreitet. Der Burschenschafter klagte in weiterer Folge mehrere Personen, die die Aufnahmen kommentiert und ihn in die Nähe zur NS-Wiederbetätigung gerückt hatten.

Journalistische Sorgfaltspflicht nicht eingehalten

Richter Spreitzer sah den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Dem Antragsteller seien mit dem Tweet vom 25. Jänner "pauschal bestimmte verächtliche Eigenschaften zugeschrieben" worden. Durch die Worte "Neonazis, Faschisten und Rassisten" darin sei nicht ausgewogen berichtet und die journalistische Sorgfaltspflicht nicht eingehalten worden. Der junge Mann hätte kurz nach der Veröffentlichung eine Stellungnahme abgegeben, die "hätte man (in den Tweet, Anm.) einbauen können", meinte Spreitzer. Als Foto hätte sich Zadić eines Symbolfotos bedienen müssen. (APA, 15.11.2019)