In der Flugfeldkaserne in Wiener Neustadt fielen in der Nacht auf Donnerstag Hunde einen Hundeführer an und töteten ihn.

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Wiener Neustadt / Wien – Polizei und Staatsanwaltschaft untersuchten am Freitag weiter die Umstände der tödlichen Hundeattacke auf einen Soldaten des Jagdkommandos in der Flugfeldkaserne in Wiener Neustadt. Aufbauend auf den Ergebnissen der polizeilichen Ermittlungen "werden wir alle Maßnahmen setzen, um derartige Vorfälle in Zukunft zu vermeiden", sagte Dietmar Rust, Pressesprecher des Verteidigungsministeriums.

Die beiden Tiere befinden sich in Quarantäne und werden von Hundeführern betreut – "das entspricht den gültigen Richtlinien bei Hundebissen", sagte Rust. Militärhunde werden einmal jährlich durch Mitarbeiter der Hundestaffel, einen Veterinärmediziner und einen für militärische Sicherheit zuständigen Offizier überprüft. Einer der beiden Belgischen Schäferhunde, ein fertig ausgebildeter Zugriffshund, sei erst im Oktober kontrolliert worden, sagte Rust: "Hier hat es keine Auffälligkeiten gegeben." Der zweite sei erst sechs Monate alt. Die Hunde waren sogenannte Zugriffshunde, deren Aufgabe es ist, "den Angreifer unschädlich zu machen", wie ein Bundesheersprecher sagte.

Heer untersucht Todesfall

Neben Staatsanwaltschaft und Polizei arbeitet eine vom Bundesheer eingesetzte Untersuchungskommission den Unfallhergang auf. Die Kommission wurde unter anderem mit einem Veterinärmediziner, einem Arzt und einem Juristen besetzt und soll "alles eruieren, was mit dem Vorfall in Zusammenhang stehen könnte", sagte Rust. Darunter falle etwa auch alles, was die Hunde oder die Ausbildung betreffe. Die Kommission stütze sich bei ihrer Arbeit auf die Erkenntnisse der Polizei, mit der man eng zusammenarbeite und die man bei der Aufklärung des Todesfalls unterstütze.

Der 31-jährige Unteroffizier und Hundetrainer galt als sehr erfahren, besonnen und überlegt handelnd. Seine Leiche wurde am Donnerstag kurz vor zwei Uhr gefunden. Die Staatsanwaltschaft hat eine Obduktion zur Klärung der Todesursache angeordnet. Außerdem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der grob fahrlässigen Tötung gegen unbekannt eingeleitet. (APA, 15.11.2019)