Der Angeklagte und seine Anwältin Astrid Wagner am Freitag vor Gericht.

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Wien – Ein 53-Jähriger, der kurz vor Weihnachten in Wien-Donaustadt seine Frau in der Badewanne ertränkt hat, ist am Freitag in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Zuvor hatten sich die Geschworenen eineinhalb Stunden lang beraten. Der pensionierte Krankenpfleger ist aufgrund einer paranoiden Schizophrenie nicht zurechnungsfähig. Damit ist er nicht schuldfähig, der tödliche Angriff konnte daher nicht als Mord gewertet werden.

Der Angeklagte soll aufgrund seiner Krankheit den Wahn gehabt haben, seine Frau führe eine außereheliche Affäre. Er kontrollierte sie, stellte sie immer wieder wegen ihres angeblichen Fremdgehens zur Rede und ließ seine Frau nicht einmal alleine in die Arbeit gehen. Mit regelmäßigen Anrufen kontrollierte er, wo sie hinging. Sogar bei Dienstbesprechungen der Krankenschwester war er dabei.

Druck auf Frau stieg

Seit Anfang März 2018 spitzte sich die Lage zu, die Frau bat ihre Vorgesetzte um Rat. Sie habe "diesen Druck mit ihrem Mann nicht mehr" aujsgehalten, sagte die Kollegin als Zeugin vor Gericht aus. Die Vorgesetzte riet ihr zu einem Gespräch bei der Krisenintervention, doch auch dorthin begleitete sie ihr Mann. Vier Tage vor ihrem Tod – im letzten Dienst vor Weihnachten – berichtete sie der Kollegin von physischen und auch sexuellen Übergriffen vonseiten ihres Mannes.

Am 23. Dezember stritten sich die Eheleute in ihrem Reihenhaus in der Donaustadt. Einmal mehr ging es darum, ob die Frau ihren Mann betrüge. Der Angeklagte sagte dazu aus, sie habe an dem Tag eine Liaison mit dem Nachbarn zugegeben. Laut Staatsanwältin habe er dann seine Frau unter Wasser gedrückt, bis sie sich nicht mehr rührte. Mit einer Nagelschere soll er ihr auch Verletzungen an der linken Hand zugefügt haben, um vermutlich einen Selbstmord vorzutäuschen.

"Aus der Bahn"

"Dass die Frau ihm eröffnet hat, dass sie eine Affäre mit den Nachbarn hätte, hat ihn völlig aus der Bahn geworfen", meinte seine Anwältin Astrid Wagner. Obwohl er bei der Polizei ein Geständnis abgelegt hat, wurde dieses kurz danach wieder widerrufen. "Ich kann mich nicht mehr erinnern", meinte er auch vor dem Schwurgericht unter dem Vorsitz von Claudia Zöllner. Nach einem Streit habe er ihr einen Stoß versetzt und sei schlafen gegangen. Er glaube, dass seine Frau bei einem Unfall ertrunken sei. Doch wurde von der Polizei seine nasse Kleidung und ein nasser Teppich gefunden, die zum Trocknen am Balkon hingen.

Zu gering dosiert

Der Mann war wegen seiner psychischen Erkrankung auch in Behandlung und erhielt Risperdal. Allerdings habe er das Medikament in einer deutlich zu geringen Dosis erhalten, stellte der toxikologische Gutachter Günter Gmeiner fest.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwältin als auch der Betroffene verzichteten auf Rechtsmittel. (APA, 15.11.2019)