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Die schwedische Justiz lässt die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange fallen.

Foto: REUTERS / Henry Nicholls

Stockholm/London – Die schwedische Justiz hat das Ermittlungsverfahren gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange wegen mutmaßlicher Vergewaltigung eingestellt. Die Angaben der Klägerseite seien zwar glaubwürdig und zuverlässig, sagte die stellvertretende leitende Staatsanwältin Eva-Marie Persson am Dienstag. Aber nach fast einem Jahrzehnt erinnerten sich die Zeugen nicht mehr genau. Nach einer umfassenden Prüfung sei sie zu der Auffassung gelangt, dass die Beweismittel als Basis für eine Anklage nicht ausreichten. Die Ermittlungen würden daher nicht fortgeführt. Gegen diese Entscheidung könne allerdings Widerspruch eingelegt werden.

Langwieriger Rechtsfall

Assange, der derzeit in Großbritannien im Gefängnis sitzt, war vorgeworfen worden, im August 2010 eine Schwedin vergewaltigt zu haben. Der heute 48-Jährige hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen 2017 ursprünglich eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, Assange ausführlich zu verhören. Die Schuldfrage blieb aber ungeklärt. Mitte Mai hat die schwedischen Behörde ihre Voruntersuchungen gegen Assange wiederaufgenommen.

Assange hatte sich sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London versteckt, um einer Auslieferung nach Schweden wegen der Vergewaltigungsvorwürfe zu entgehen. Im April wurde er festgenommen, nachdem Ecuador ihm keinen diplomatischen Schutz mehr gewähren wollte. Seither sitzt Assange in Großbritannien eine fast einjährige Haftstrafe wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen ab.

Anderer Rechtsfall

Ein weiterer Auslieferungsantrag ist noch offen: In den USA ist der Wikileaks-Gründer weiters wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente und Verstößen gegen das Anti-Spionage-Gesetz angeklagt. Derzeit läuft das Auslieferungsverfahren dazu in Großbritannien. Im Falle eines Schuldspruchs in allen 18 Anklagepunkten in den USA droht ihm dort lebenslange Haft.

Am 21. Oktober erschien er zu einer ersten Anhörung vor dem Westminster Magistrates' Court und machte bei seinem ersten öffentlichen Auftritt seit seiner Verhaftung in London einen sehr angeschlagenen Eindruck. Er gab an, "nicht klar denken" zu können. Eine von Assange beantragte Verschiebung der Anhörung lehnte das Gericht ab. Die Hauptanhörung im Auslieferungsverfahren gegen Assange findet wie geplant am 28. Februar statt. (APA, Reuters, red, 19.11.2019)