Der Antragsteller Mag. Johann GUDENUS hat die Verurteilung der Antragsgegnerin Standard Verlagsgesellschafts m.b.H. zur Zahlung einer Entschädigung nach §§ 6, 7b MedienG beantragt, weil auf der Website www.derstandard.at ab zumindest 27.09.2019 in einem Artikel unter dem Titel "Wie eine Tischlerei den Lehrplatz eines afghanischen Asylwerbers erstritt" die Behauptung verbreitet wurde, Mag. Johann GUDENUS sei wegen Verleumdung eines Lehrlings rechtskräftig verurteilt und daraus resultierend zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet worden. Der Antragsteller erblickt in der angeführten Behauptung die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes der üblen Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung. Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Wien

Gerichtsabteilung 42, am 11.11.2019