In dieser Finca auf Ibiza wurden die Gespräche mit Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus heimlich aufgezeichnet.

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Wien – Die Nebel rund um die Hintermänner und Produzenten des Ibiza-Videos lichten sich langsam, aber doch. Am Dienstag kam es im Zuge der Ibiza-Ermittlungen wie berichtet zu drei Razzien – zwei davon in Wien, eine in Salzburg – und mehreren Festnahmen. Am Mittwoch befanden sich drei Verdächtige weiter in Verwahrungshaft. Über eine etwaige Untersuchungshaft muss laut Staatsanwaltschaft Wien spätestens am Donnerstag entschieden werden.

Weitere Details zu den Ermittlungen nennt die Staatsanwaltschaft vorerst nicht, da die Causa Ibiza als Verschlussakt geführt wird.

Die festgenommenen Verdächtigen dürften aus dem Umfeld des involvierten Privatdetektivs H. stammen. H. selbst trat im Ibiza-Video als Begleiter der vermeintlichen lettischen Oligarchennichte auf. Unter den Verdächtigen sollen sich etwa der Geschäftsführer einer Consultingfirma sowie dessen Mitarbeiterin – die Ex-Freundin des Detektivs – befinden.

Zudem sollen zwei Festgenommene, ein 39-jähriger Österreicher mit bosnischen Wurzeln und ein 52-jähriger Serbe, in Salzburg wohnhaft sein. Ihnen wird zur Last gelegt, die im Video als Oligarchin auftretende Frau rekrutiert und eingeschult sowie Urkunden gefälscht zu haben. Sie sind auch ehemalige Mitarbeiter des umstrittenen Sicherheitsberaters Sascha Wandl.

Mögliche Verhandlungen mit Strache über Ibiza-Video

Laut der Festnahmeanordnung soll Detektiv H. über seinen am Dienstag verhafteten Komplizen K. am 6. Juni in Wien an Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache herangetreten sein, um ihm bislang nicht veröffentlichte Passagen aus dem Ibiza-Video zu verkaufen. Er sollte "mindestens 400.000 Euro" dafür verlangen. Gegenüber Strache selbst wurde laut Anordnung vorerst aber kein konkreter Betrag genannt.

Straches Anwalt Johann Pauer wollte die Angaben, wonach es Verhandlungsgespräche zwischen Strache und K. über das Ibiza-Video gegeben hat, im Gespräch mit dem STANDARD weder bestätigen noch dementieren. Er gebe "aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens und um die Ermittlungsarbeit nicht zu gefährden vorerst keine Stellungnahme in der Causa" ab.

Den Verdächtigen werden eine ganze Reihe von Delikten vorgeworfen – es gilt die Unschuldsvermutung. In der Festnahmeanordnung finden sich die Tatbestände Täuschung, Nötigung, gefährliche Drohung, Gründung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäscherei, schwere Erpressung, Diebstahl, Urkundenfälschung, unbefugter Waffenbesitz und Vorbereitung von Drogenhandel. (fsc, krud, 20.11.2019)