Machte Druck für eine Spedition: Salzburgs Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP).

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Die Erweiterung des Firmengeländes der Spedition Gebrüder Weiss im Salzburger Stadtteil Schallmoos wird für die Salzburger Volkspartei immer mehr zum Problem. Schon im Juni dieses Jahres wurde bekannt, dass die Mutterfirma Senger-Weiss GmbH den Wahlkampf von ÖVP-Politiker Sebastian Kurz im Jahr 2017 gesponsert hatte. Anfangs war offiziell von 30.000 Euro die Rede, nach einer Schrecksekunde und Recherchen des STANDARD wurden dann doch 50.000 Euro eingeräumt.

Salzburgs Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) hatte sich wiederholt massiv für die Betriebsstättenerweiterung neben einem Wohngebiet eingesetzt. Einen Zusammenhang mit der Spende an die Bundespartei hat die Salzburger ÖVP aber immer vehement bestritten. Hauptargument: Die Salzburger Partei habe von dem Geld nie etwas gesehen.

Einwendung gegen Bebauungsplan

Als bekannt wurde, dass die Stadt Salzburg ein für die Betriebsstättenerweiterung notwendiges Stadtgrundstück der Spedition um rund 1600 Euro pro Jahr auf 30 Jahre unkündbar verpachten will, musste Preuner erneut Fragen beantworten. Ein nachträglich erstelltes Gutachten bestätigte dann, dass die Überlassung der rund 800 Quadratmeter um 1600 Euro pro Jahr „ortsüblich“ und angemessen sei.

Inzwischen sind aber neue Fragen aufgetaucht, die die Salzburger ÖVP in Bedrängnis bringen. In der Einwendung gegen den Bebauungsplan für das Logistikzentrum der Spedition listet Anrainerin und Anwältin Sylvia Hochreiter penibel den naturschutzrechtlichen Verfahrensverlauf auf. Das Verfahren ist brisant, weil es sich um Ausgleichsmaßnahmen für ein streng geschütztes Moor-Biotop handelt. Das etwa 6800 Quadratmeter große Moor würde durch die Betriebserweiterung zerstört.

Ersuchen des Bürgermeisters

Aus der Auflistung von Anwältin Hochreiter ergibt sich jedenfalls, dass die Stadt Salzburg bereits im Oktober 2018 mit den Vorbereitungsmaßnahmen für die Biotopabsiedlung begonnen habe. „Aber“, schreibt Hochreiter in ihrer Eingabe, „erst am 1. April 2019 erging der Bescheid“, der die Absiedelung für zulässig erklärte. Der Bescheid sei also „im gewünschten Sinn ausgefallen“, schreibt Hochreiter in der Einwendung.

Dahinter steht die Vermutung der Anrainer, dass es eine Weisung Preuners an Magistratsmitarbeiter gegeben habe, die Arbeiten zur Biotopabsiedelung zu beginnen, bevor ein naturschutzrechtlicher Bescheid am Tisch lag.

Folgt man den zeitlichen Abläufen, dann dürften die massiven Vorwürfe der Anrainer durchaus belegbar sein. So soll ein mit der Causa befasster Beamter bereits im Juli 2018 – also rund zehn Monate vor dem naturschutzrechtlichen Bescheid, der die Absiedelung des Moores ermöglicht – ausdrücklich einen Wunsch Preuners schriftlich festgehalten haben. In dem STANDARD vorliegenden Schriftstücken ist jedenfalls von einem Ersuchen Preuners die Rede, entsprechende Umwidmungen zu ermöglichen.

Gericht gibt Anrainern recht

Detail am Rande: Der genannte naturschutzrechtliche Bescheid ist bis dato den Anrainern von der Stadt nicht zur Verfügung gestellt worden. Diese haben die Herausgabe des Dokumentes beim Landesverwaltungsgericht mit einer Erkenntnis vom 15. November erst durchsetzen müssen.

Die Stadt plane, außerordentliche Revision einzulegen, heißt es dazu aus dem Büro von Preuner. Diese Revision hat freilich keine aufschiebende Wirkung und die Anrainer haben nun Zugang zu dem Akt. (Thomas Neuhold, 21.11.2019)