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Seit 2017 behandelt die Europäische Union die geplante E-Privacy-Verordnung.

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Seit 2017 behandelt die Europäische Union die geplante E-Privacy-Verordnung. Diese gilt eigentlich als Pendant zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sollte vor allem den Schutz von Bürgern im Internet verbessern. Konkret heißt das, dass die Datenschutzvorgaben für digitale Kommunikationswege wie Messenger verschärft werden sollen. Außerdem soll standardmäßig gegen Tracking im Netz vorgegangen werden.

Nun gibt es einen Kompromissvorschlag der Finnen, die aktuell den Vorsitz haben und der nunmehr von Netzaktivisten und Datenschützern in die Kritik geraten ist.

Nur pseudonymisiert

Dieser sieht erneut vor, dass eine Vorratsdatenspeicherung für einen begrenzten Zeitraum durch Mitgliedsstaaten angeordnet werden darf. Telefonanbieter sollen Metadaten weitreichend zu kommerziellen Zwecken analysieren dürfen. Nur eine Pseudonymisierung der Daten ist vorgesehen.

2014 und 2016 hat der Europäische Gerichtshof sie gekippt, da anlasslos Daten von Personen gespeichert wurden, bei denen es keinen Verdacht auf Straftaten gab. Offen bleibt nun, wie mit jenen Problemen umgegangen wird, wegen denen die Vorratsdatenspeicherung einst für unzulässig erklärt wurde – etwa wie sie mit den Grundrechten der EU vereint werden kann, aber auch den Grundrechten der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Tracking für Nachrichtenseiten

Auch sollen Nachrichtenseiten, die mit Werbung finanziert werden, künftig Nutzer mit Cookies tracken können – anders, als eigentlich zuvor gedacht war. Tracking müsse, wie "Netzpolitik.org" berichtet, laut den Finnen als notwendig für die Zuverfügungstellung eines Angebots im Netz anerkannt werden, sofern dieses sich mit Werbung finanziert.

Hier zeigen sich auch die Lobbyingbestreben der Medienunternehmen, die – in einer ungewöhnlichen Allianz mit Internetkonzernen – sich gegen die Pläne stellen. Verbraucherschützer sehen eine enorme Verwässerung der Richtlinie, die, sollte sie so verabschiedet werden, den Datenschutz massiv verschlechtern würde.

Bereits am 3. Dezember die Position des Rats beschlossen werden. Dann würden Kommission und Parlament weiter verhandeln. (red, 21.11.2019)