Der 25-Jährige wird nach der tödlicher Messerattacke in Innsbruck eingewiesen.

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Innsbruck – Nach einer tödlichen Messerattacke in Innsbruck Ende November des vergangenen Jahres, bei der ein 21-jähriger Vorarlberger getötet worden war, hat sich am Donnerstag ein 25-jähriger Afghane vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten müssen. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Die Geschworenen erklärten ihn einstimmig für zurechnungsunfähig.

Nicht rechtskräftig

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Verteidiger gab keine Erklärung ab. Psychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem 25-Jährigen in ihrem Gutachten eine schwerstgradige Störung, weshalb er zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig gewesen sei. "Es war eine der denkwürdigsten Untersuchungen, die ich jemals durchgeführt habe", mit diesen Worten hatte Kastner die Erörterung ihres Gutachtens begonnen. Sie habe überhaupt nicht zu ihm durchdringen können. "Bei meiner Untersuchung hat er einfach lauthals gelacht", erzählte Kastner.

Unerkannte Krankheit

Der 25-Jährige, der 2015 als Flüchtling nach Österreich gekommen war, sei vermutlich bereits im Jahr 2016 an Schizophrenie erkrankt. Zuvor war der Afghane in seiner Flüchtlingsunterkunft als sehr angenehm empfunden worden, er hätte Wert auf sein Äußeres gelegt, wollte Deutsch lernen und es in Österreich zu etwas bringen. "2016 hat er sich dann aber dramatisch verändert und war nicht wiederzuerkennen", sagte Kastner. Er zog sich zurück, brach alle Kontakte ab und war nicht mehr selbstversorgungsfähig.

Zwei Bekannte hätten ihn damals, nachdem er offenbar zwei Tage lang starr auf einem Sessel gesessen hatte, in die Klinik gebracht. Dort habe aber niemand seine Krankheit erkannt.

Schizophrenie ist eine Krankheit, die laut Kastner ohne Auslöser und ohne Anlass auftritt. Die Krankheit schränkt das logische Denken ein, es treten Wahnvorstellungen auf, die Erkrankten hören Stimmen. "Schizophreniekranke töten, weil sie von Stimmen dazu aufgefordert werden", erklärte Kastner. Eine Behandlung sei in manchen Fällen kaum möglich. Deshalb stellte die Psychiaterin dem Afghanen auch eine schlechte Prognose für die Zukunft aus. "Die einzige Möglichkeit, andere vor ihm zu schützen, besteht darin, ihn in eine Anstalt einzuweisen", so die Psychiaterin.

Keine Aussage

Der 25-Jährige hatte nach seiner Festnahme jeglichen Zusammenhang mit der Tat abgestritten. Vor Gericht wollte er, trotz mehrmaliger Nachfrage durch die Richterin, überhaupt keine Aussage mehr treffen. Auf Videoaufzeichnungen hatte die Polizei den Afghanen jedoch erkannt und schon wenige Stunden nach Tat festgenommen. Zwei Gutachter kamen zu dem Schluss, dass es sich mit höchster Wahrscheinlichkeit bei dem Mann, der auf den Videoaufzeichnungen zu sehen ist, und dem 25-Jährigen, um die selbe Person handelt.

Opfer verblutet

Gerichtsmediziner Walter Rabl erklärte, dass der Hals des Opfers durchstochen worden sei. Dabei sei eine Vene vollständig durchgeschnitten und auch die Luftröhre verletzt worden. "Die Todesursache ist Blutverlust und Bluteinatmung", sagte der Gerichtsmediziner. Das Opfer sei bereits klinisch tot gewesen, als es in die Klinik eingeliefert wurde.

Der junge Vorarlberger war gemeinsam mit acht Bekannten nach Innsbruck gekommen, um auszugehen. Nach dem Besuch eines Lokals in der "Bogenmeile" wurde der 21-Jährige vollkommen unvermittelt und überraschend von hinten angegriffen, er war als Letzter der Gruppe gegangen. Die Freunde des Vorarlbergers hatten zunächst weder den Angriff mitbekommen, noch den flüchtenden Täter gesehen. (APA, 21.11.2019)