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Wegen des fehlenden britischen Vertreters im Team der künftigen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen könnten beschlossene Rechtsakte juristisch angefochten werden könnten.

Foto: Reuters/DADO RUVIC

Brüssel – Die britische Regierung hat eine Frist aus Brüssel wegen des noch fehlenden Vertreters für die neue EU-Kommission verstreichen lassen. Bei der Kommission sei bisher keine Antwort aus London auf ein Mahnschreiben eingegangen, teilte eine Sprecherin am Samstag in Brüssel mit. Die Kommission werde nun "die Situation analysieren" und dann über die "nächsten Schritte" entscheiden, kündigte sie an.

Die Europäische Union hatte wegen der Weigerung Großbritanniens, einen EU-Kommissar zu benennen, in der vergangenen Woche ein Vertragsverletzungsverfahren gegen London eingeleitet. Großbritannien wurde eine Frist bis Freitag gesetzt, um auf das Mahnschreiben zu antworten. Lenkt Großbritannien nicht ein, kann das Verfahren theoretisch bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen.

Neuwahlen

Die britische Regierung hatte zuvor angekündigt, dass sie wegen der für den 12. Dezember geplanten Neuwahlen keinen Kommissar ernennen könne. Die neue EU-Kommission müsste damit nach bisherigem Stand am 1. Dezember ohne einen britischen Vertreter die Arbeit aufnehmen, auch wenn Großbritannien nicht vor Ende Jänner aus der EU austritt. Das Europaparlament soll am kommenden Mittwoch über die neue EU-Kommission abstimmen.

Der fehlende britische Vertreter im Team der künftigen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen birgt das Risiko, dass von der neuen Kommission beschlossene Rechtsakte juristisch angefochten werden könnten. Juristen des EU-Rates sind nach Angaben von Diplomaten aber der Ansicht, dass diese Gefahr nicht besteht, wenn die EU vorher alles getan hat, um Großbritannien zur Nominierung eines Kandidaten zu drängen. (APA, 23.11.2019)