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Tilli Buchanan vor Gericht in Salt Lake City.

Foto: AP/Leah Hogsten

Washington – Weil sie in ihrem eigenen Haus vor ihren Stiefkindern mit nacktem Oberkörper herumgelaufen ist, droht einer Frau im besonders konservativen US-Bundesstaat Utah eine Gefängnisstrafe. Die 27-jährige Tilli Buchanan wurde wegen "Unschicklichkeit vor einem Kind" angeklagt, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Samstag von ihrem Anwalt David Lane.

Dieses Vergehen kann mit einem Jahr Haft bestraft werden. Außerdem würde Buchanan im Fall einer Verurteilung zehn Jahre lang in Utahs Register für Sexualstraftäter geführt. Lane fordert, die Anklage fallenzulassen.

Buchanan hatte dem Anwalt zufolge mit ihrem Mann in ihrer Garage in einem Vorort von Salt Lake City gewerkelt. Dabei habe das Paar seine Kleidung mit Gips beschmiert und sich deswegen die Oberteile ausgezogen und weitergearbeitet. So sei es gekommen, dass die neun, zehn und 13 Jahre alten Kinder von Buchanans Mann ihre Stiefmutter barbusig zu sehen bekommen hätten.

Vorfall "alarmierend"

Buchanan erklärte Lane zufolge den Kindern, dass sie sich als Feministin verstehe und deswegen ebenso mit nacktem Oberkörper arbeiten könne wie ihr Mann. Laut einem Bericht der Zeitung "Salt Lake Tribune" bekam die Polizei Wind von dem Vorfall, als sie die Kinder wegen einer völlig anderen Sache befragte. Die Mutter der Kinder habe sich wegen des Oben-ohne-Auftritts von Buchanan an die Behörden gewandt und den Vorfall als "alarmierend" verurteilt.

Verteidiger Lane hält das Gesetz, auf dessen Grundlage seine Mandantin verurteilt werden soll, für verfassungswidrig. "Weil Tilli Buchanan eine Frau ist, wird ihr nackter Oberkörper als von Natur aus pornografisch und pervers betrachtet, während der nackte Oberkörper ihres Ehemanns als Symbol der Kraft und des Stolzes angesehen wird", begründete der Anwalt seine Forderung nach einer Einstellung des Verfahrens.

Entscheidung in ein paar Monaten

Lane kritisierte, Buchanan werde "nur wegen ihres Geschlechts verfolgt", das sei eine Verletzung der in den USA geltenden Grundrechte. Eine Entscheidung in dem Fall wird frühestens in ein paar Monaten erwartet. (APA, 24.11.2019)