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Onlineshopping geht schnell, die Lieferung kann aber zur Geduldsprobe werden.

Foto: REUTERS/Daniel Becerril

Weihnachtsszeit ist Onlineshopping-Zeit. Doch die Zustellung der Pakete kann zur nervlichen Belastungsprobe werden. Etwa wenn das Packerl an einer unbekannten Stelle abgegeben wurde, obwohl man daheim war. Oder wenn es unter Nachbarn Streit über eine angenommene Lieferung gibt. Was man über seine Rechte als Konsument bei der Zustellung wissen muss, hat der österreichische Verein für Konsumenteninformation zusammengefasst.

"Empfänger nicht zu Hause angetroffen"

Immer wieder liest man in sozialen Netzwerken darüber, dass jemand zu Hause war, das Paket in dieser Zeit aber dennoch bei einer Ersatzabgabestelle zugestellt wurde. Die Vermutung: Der Zusteller wollte sich den Weg ersparen – was aufgrund des Zeitdrucks bei vielen Diensten mitunter durchaus verständlich sein kann. Viel tun können Konsumenten in Einzelfällen laut VKI nicht. Nur wenn es wiederholt zu solchen Fällen kommt, sollte man sich mit der jeweiligen Zustellfirma in Verbindung setzen. Auch die Postschlichtungsstelle kann in so einem Fall eingeschaltet werden.

Vor der Türe abgelegt

Teilweise werden Pakete auch einfach vor die Tür gelegt – das können Kunden zwar bei einigen Zustellern als gewünschte Option abgeben, teilweise passiert es aber auch ohne Einverständnis. Die Konsumentenschützer erklären dazu, dass das nicht zulässig ist. Vor allem die Post muss an eine Abgabestelle liefern. Werden abgelegte Pakete beschädigt oder gar gestohlen, haftet in jedem Fall der Versender.

Bei den Nachbarn

Die Abgabe des Pakets beim Nachbarn kann die Hausgemeinschaft zusammenschweißen – man hilft sich gegenseitig aus, lernt neue Menschen kennen, plaudert bei der Übergabe ein bisschen. Oder es kann zu Streit führen, wenn etwa der auf dem Benachrichtigungsschein angegebene Nachbar das Paket angeblich nicht erhalten hat. Oder der Bote keine korrekte Türnummer aufgeschrieben hat. Die Frage ist dann, ob das Paket rechtmäßig zugestellt wurde und man die Ware bezahlen muss.

"An wen Pakete ersatzweise übergeben werden können, ist nicht einheitlich geregelt", erklärt der VKI dazu. Bei der Post können auch Hausnachbarn Pakete annehmen. Wer das nicht will, muss extra Einspruch dagegen erheben. Über die Post-App kann eine Paketumleitung eingerichtet werden – etwa an ein Postamt. Auch DHL bietet alternative Zustelloptionen. Im Streitfall ist wieder die Postschlichtungsstelle der richtige Ansprechpartner.

Wer selbst ein Packerl für seine Nachbarn annimmt, muss damit nichts Besonderes tun – nur warten, bis es abgeholt wird. Der Empfänger muss vom jeweiligen Zusteller über die Ersatzabgabestelle informiert werden. Öffnen darf man es natürlich nicht.

Zustelldienste aussuchen

Aussuchen kann man sich den Zustelldienst meist nicht. Manche Onlineshops lassen Kunden zwischen Standardlieferung und Express wählen, aber eine größere Auswahl an Zustellern gibt es in der Regel nicht. Kunden können laut VKI beim Händler zwar anfragen, in diesem Fall trägt man bei Verlust oder Beschädigung jedoch selbst die Verantwortung.

Um sich zusätzlichen Ärger zu ersparen, sollte man dubiose Onlineshops jedenfalls meiden. Schon beim Einkauf sollte man auf ein gültiges Impressum achten, auf Rücktrittsoptionen und darauf, wie der Rückversand geregelt ist. Gerade in der Black-Friday-Woche versprechen viele Händler hohe Rabatte, die sich auf den zweiten Blick als Trug herausstellen. So können etwa hohe Versandkosten hinzukommen.

Hilfe

Und wenn doch einmal etwas passiert: Bei Problemen mit Händlern aus dem EU-Ausland kann man sich an das Europäische Verbraucherzentrum wenden. Wer mit dem Zustelldienst hadert, ist bei der erwähnten Postschlichtungsstelle der RTR richtig. (br, 26.11.2019)