Durch den ab 13. Oktober 2018 auf der Internetwebsite www.derstandard.at veröffentlichten Artikel mit der Überschrift "Weitere Vorwürfe gegen Mitarbeiter von Kunasek", in dem ausgeführt wurde, es bestehe aufgrund der Behauptung eines ehemaligen Rekruten der Verdacht, Manfred Reindl habe im Jahr 2006 in seiner Funktion als Unteroffizier des Bundesheers mehrere ihm unterstellte Rekruten dazu missbraucht, im Nationalratswahlkampf Wahlwerbung für die FPÖ zu adressieren, kuvertieren und zur Poststelle der Kaserne zu bringen, wodurch Manfred Reindl der Begehung des Verbrechens des Amtsmissbrauchs verdächtigt wurde, wurde in Bezug auf den Antragsteller Manfred Reindl der objektive Tatbestand der üblen Nachrede nach § 6 Abs 1 MedienG verwirklicht. Die Antragsgegnerin STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. als Medieninhaberin der Internet-Website www.derstandard.at wurde zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller verpflichtet.
Oberlandesgericht Wien
Abt. 18, am 14. November 2019