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Während die FPÖ mit dem Parteiausschluss Heinz-Christian Straches ringt, kommen neue Details zur Spesenaffäre auf.

Foto: AP/Zak

Wien – Mitten in der Debatte über einen möglichen Parteiausschluss Heinz-Christian Straches tauchten am Donnerstag neue Details zum Umgang des ehemaligen FPÖ-Parteiobmannes mit Parteifinanzen auf. Strache soll Parteigeld nicht nur für private Einkäufe ausgegeben haben, sondern auch für Nachhilfestunden und die Reparatur eines Whirlpools. Das berichtete das Ö1-"Morgenjournal" unter Berufung auf Einvernahmeprotokolle aus den Ermittlungen rund um die Spesenaffäre. Einvernommen wurden insbesondere Straches ehemaliger Leibwächter und eine Assistentin.

In einem Dokument aus dem Ermittlungsakt, das Ö1 vorliegt, sollen Kriminalisten beispielhaft skizzieren, wie der Spesenbetrug abgelaufen sein soll. Ließ Strache beispielsweise seinen Leibwächter Einkäufe im Wert von 300 Euro tätigen, habe dieser die Einkäufe beschafft und die Rechnung Straches Assistentin weitergegeben. Die Assistentin habe ihm die 300 Euro gegeben, ihm aber mitgeteilt, dass sie eine andere Rechnung für die Buchhaltung brauche. Der Leibwächter habe dann über Kontakte in die Gastronomie eine Rechnung über 300 Euro organisiert, die seine Assistentin Karin S. anschließend als Arbeitsessen verbucht haben soll.

An einem Abend sollen Straches Mitarbeiter in einem Haubenlokal alle liegengebliebenen Rechnungen mitgenommen haben. Die Zeitung "Österreich" berichtet außerdem von angeblich seitenweise kopierten Strafzetteln für Falschparken und einem mutmaßlichen 500-Euro-Einkauf in einem Gucci-Modegeschäft. Was Strache offenbar nicht wusste: Sein Bodyguard hat jeden Beleg, den er besorgt hat, kopiert und angeblich in Schuhschachteln aufgehoben. All diese Rechnungen werden nun von der Staatsanwaltschaft geprüft.

Strache dementiert via Facebook

Der ehemalige FPÖ-Chef dementiert in einem Facebook-Posting vom Donnerstag, exzessiv Spesen für private Ausgaben eingereicht oder Belege sogar gefälscht zu haben. Seine Assistentin S. habe "eine Handkassa mit Verrechnungsgeld" gehabt, das die "laufenden Barausgaben abgedeckt" hätte. "Vereinzelt" seien laut Strache auch kleinere Erledigungen für ihn getätigt worden, da er aufgrund seines Einsatzes "für die Partei rund um die Uhr oft keine Zeit dafür hatte".

Aus dem Umfeld Straches heißt es, diese Rechnungen seien dann gesammelt an den Steuerberater gegangen, der die Belege neu sortiert habe. Private Rechnungen wären so wieder an Strache gelangt, der sie ersetzt habe. Dem stehen Aussagen aus der FPÖ gegenüber, die bereits eingestanden hat, Strache beispielsweise einen Mietzuschuss für sein Haus ausgezahlt zu haben – mit der Begründung, er habe dort repräsentative Aufgaben für die Partei wahrgenommen.

Beschuldigungen an Leibwächter

Bei der Frage, ob Strache und seine Ehefrau Philippa gefälschte Belege eingereicht haben, spielt er den Ball zurück an seinen Ex-Bodyguard. Dieser habe sich selbst bereichert, behauptet Strache – nämlich indem er laut dem einstigen FPÖ-Chef "Rechnungen, die er von mir ersetzt bekam, in Restaurantrechnungen 'umgewandelt' und bei meiner Referentin ein zweites Mal eingereicht" habe. Sowohl der Bodyguard als auch Straches Assistentin werden ebenfalls als Beschuldigte in der Spesenaffäre geführt.

Abhörmaßnahmen lassen Spesenaffäre auffliegen

Aufgeflogen sein soll die Spesenaffäre durch Telefonabhörmaßnahmen im Zuge der Ibiza- und Casinos-Ermittlungen. Überraschend dürfte in Telefonaten die Rede von Spesen gewesen sein. Ein Staatsanwalt oder Ermittler soll sich dann an eine Spesenanzeige gegen Strache von vor vier Jahren erinnert haben. Diese soll damals zu keinen Ermittlung geführt haben, weil der Verdacht nicht konkretisiert werden konnte.

Der Verdacht, dem Staatsanwaltschaft und Sonderkommission Ibiza jetzt genauer nachgehen, lautet Untreue oder Veruntreuung durch falsche Abrechnung von Spesen mit mehreren 10.000 Euro Schaden für die FPÖ. Außerdem soll Strache die monatliche Spesenobergrenze von 10.000 Euro, die ihm das Parteipräsidium zugestanden hat, überschritten haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. (fsc, red, 28.11.2019)