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Greta Thunberg ist die Galionsfigur der Klimastreikenden.

Foto: AP Photo/Rafael Yaghobzadeh

Straßburg – Das EU-Parlament hat am Donnerstag in Straßburg mit großer Mehrheit eine Resolution zur Erklärung eines Klimanotstandes angenommen. Diese unterstreicht die Dringlichkeit des Klimawandels und fordert konkrete Maßnahmen von EU-Kommission, Mitgliedsländern und globalen Akteuren. Die Debatte über den Titel der Resolution hatte in den letzten Tagen die mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen.

Damit lenkte die vor einer Woche eingebrachte Resolution zum Klima- und Umweltnotstand auf Initiative der liberalen Fraktion von einem weiteren Entschließungsantrag im Vorfeld der Uno-Klimakonferenz ab (COP 25), über den monatelang verhandelt worden war und der am Donnerstag von den EU-Mandataren ebenfalls angenommen wurde. Dieser wiederholt die Forderung des EU-Parlaments von Klimaneutralität bis 2050 und verlangt eine Reduktion der EU-weiten Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft bis 2030 um 55 Prozent.

Derzeit sind 40 Prozent vorgesehen, im Verhältnis zu dem Niveau von 1990. Die künftige EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen sprach sich am Mittwoch für mindestens 50 Prozent aus und zeigte sich bereit, bis 55 Prozent zu gehen, wenn andere Kontinente auch mitmachten. Laut der Umweltorganisation Greenpeace wäre eine Reduktion der Emissionen von 65 Prozent notwendig, um eine Klimakatastrophe zu verhindern.

Die Debatte über die Bezeichnung Klimanotstand aufgrund der Übersetzungsmöglichkeiten in die verschiedenen EU-Sprachen und der hervorgerufenen Assoziationen sowie über die Prozente lenkt laut Parlamentskreisen vom eigentlichen Thema ab: den Durchführungsgesetzen auf EU- und nationaler Ebene, die notwendig sind, um die Klimaziele zu erreichen. Um die Reduktion tatsächlich zu erreichen, müsse "an vielen Schrauben gedreht" werden, hieß es.

Kritik von NGOs

"Die eigentliche Frage ist, wie wir Emissionen reduzieren, und nicht, was wir in die Überschrift schreiben", sagte auch ein Sprecher der Europäischen Volkspartei (EVP) am Donnerstag zur APA. Tatsächlich hat die Ausrufung des Klimanotstandes durch das EU-Parlament keine direkten Konsequenzen, es handelt sich um einen symbolischen Akt.

Greenpeace kritisierte am Donnerstag den "Mangel an Substanz" der Resolution des Europaparlaments. Sebastian Mang, Klimaexperte der Umweltorganisation, empfiehlt, Konzerne, die mit fossilen Energieträgern Geschäfte machen, zur Verantwortung zu ziehen, in den öffentlichen Verkehr und erneuerbare Energien zu investieren, Pestizide zu verbannen und die Förderungen für die industrielle Landwirtschaft zu streichen.

Schulstreik für das Klima

Die Bildungsdirektionen in Wien und Vorarlberg haben den von der Umweltbewegung Fridays for Future ausgerufenen erneuten Klimastreik am Freitag wieder zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt. Damit können Schüler automatisch im Rahmen des Unterrichts an der Demo teilnehmen. Voraussetzung ist allerdings die Beaufsichtigung durch Lehrer.

In den anderen Bundesländern muss jeweils an der Schule entschieden werden, ob eine Teilnahme an den Demos grundsätzlich erlaubt wird, hieß es bei einem Rundruf des STANDARDS in den Bildungsdirektionen. Auch in diesem Fall gilt: Der Protest muss mit dem Unterricht verknüpft werden, die Lehrer trifft eine Aufsichtspflicht.

Unterschied zwischen den beiden Varianten: In Wien und Vorarlberg erspart man sich so den Beschluss in den Gremien an der Schule. Eltern- oder Lehrervertreter können sich auch nicht querlegen.

Grundsätzlich müssen schulbezogene Veranstaltungen im jeweiligen Schulgemeinschaftsausschuss oder Schulforum beschlossen werden. Sind aber wie im Fall des Klimastreiks mehrere Schulen betroffen, kann dies auch die jeweilige Bildungsdirektion für alle tun. Die Teilnahme für die Schüler ist immer freiwillig – sie müssen sich dafür anmelden.

In einem Erlass hat Bildungsministerin Iris Rauskala vor der Klimademo am 27. September bereits festgehalten, unter welchen Bedingungen eine Teilnahme für Schüler möglich ist. So muss etwa eine Schul- oder schulbezogene Veranstaltung vorliegen sowie ein Bezug zum Unterricht, also etwa durch die Behandlung von Klimaschutz oder demokratischer Partizipation im Vorfeld beziehungsweise in der Nachbereitung. (red, APA, 28.11.2019)