Salzburg gilt als recht schöne Stadt mit freundlichen Bewohnerinnen und auch Bewohnern.

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Salzburg – Fast 200 Gäste wohnten – ohne es zu wissen – in einer Salzburger Sozialwohnung, die ein 35-Jähriger auf der Internetplattform Airbnb angeboten hatte. Weil er der Verlockung des schnellen Geldes offenbar trotz Warnung nicht zu widerstehen vermochte, setzten die Behörden den Salzburger nun buchstäblich vor die Tür.

Der 35-jährige Mann, der seine Sozialwohnung in Salzburg-Lehen rund drei Jahre lang über die Internetplattform Airbnb an Touristen vermietet hat, muss sein Quartier nun räumen.
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Die Stadt Salzburg hatte gegen den verhinderten Gastgeber eine "gerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses" beim Bezirksgericht Salzburg eingebracht. Das Urteil liegt nun vor. Der Mann muss binnen 14 Tagen die Sozialwohnung räumen.

Der Salzburger soll die städtische Wohnung von 2016 bis März 2019 tage-, wochen- und monatsweise über die Plattform Airbnb zu einem verhältnismäßig hohen Mietzins vermietet haben. Er bestritt die Vorwürfe. Erst im Dezember 2018 hatte die Stadt die Mieter von geförderten Sozialwohnungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Weitervermietung über Wohntauschplattformen wie Airbnb verboten ist.

Gesetzesverstoß

Diese Regelung habe auch schon vorher gegolten, hatte Rechtsanwalt Michael Schubeck, der die Stadt Salzburg in dem Zivilprozess vertrat, gegenüber der APA erklärt. Wer sich nicht daran hält, verstoße auch gegen das Salzburger Raumordnungsgesetz.

Das Urteil über die gerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses wurde in dem Zivilverfahren am Mittwoch schriftlich ausgefertigt. Der Salzburger müsse binnen 14 Tagen die Wohnung geräumt der Stadt Salzburg übergeben, bestätigte der Sprecher des Bezirksgerichtes Salzburg, Richter Franz Mittermayr, entsprechende aktuelle Medienberichte am Donnerstag gegenüber der APA. Es würden 193 Gästebewertungen auf der Webplattform von Airbnb über die Wohnung des 35-Jährigen vorliegen.

Nach Angaben der Stadt berechnete der im März gekündigte Mieter pro Gast und Nacht 29 Euro plus zehn Euro Reinigungspauschale. Daraus ergebe sich theoretisch bei einer Vollauslastung eine Monatseinnahme von rund 1.700 Euro, was einem Vielfachen der Sozialmiete von monatlich 234 Euro netto für die 44-Quadratmeter-Wohnung entspreche. Sich an günstigen Wohnungen zu bereichern sei inakzeptabel.

"Fake-Profil"

Der Mieter hat den Vorwurf der zweckwidrigen Verwendung der Sozialwohnung stets bestritten. Er habe seine Räumlichkeiten nicht über Airbnb vermietet, erklärte er in dem Verfahren. Es müsse sich um ein Fake-Profil gehandelt haben, die Angaben seien fingiert gewesen.

Das Urteil des Zivilrichters in erster Instanz ist nicht rechtskräftig. Der Mieter kann innerhalb von vier Wochen eine Beschwerde beim Landesgericht Salzburg einbringen. Es sind auch noch weitere, ähnlich gelagerte Fälle gerichtsanhängig. (red, APA, 28.11.2019)