In Deutschland rücken Gamer in den Fokus des Verfassungsschutzes – in Österreich sieht man die Lage etwas entspannter.

Foto: Activision

In Deutschland droht Spielern Ungemach. So hat Innenminister Horst Seehofer (CSU) nach dem Anschlag von Halle angekündigt, dass man die "Gamerszene unter Beobachtung" stellen müsse. Rückhalt erhielt er dabei vom Verfassungsschutz. Der Thüringer und der Berliner Verfassungsschutzchef sagten, dass man vermehrt Computerspiele in den Fokus rücken müsse – insbesondere Ego-Shooter.

Was das österreichische Innenministerium sagt

DER STANDARD hat nun beim Innenministerium nachgefragt, ob auch die österreichische "Gamerszene" künftig beobachtet werden soll. Vorweg wurde ausgerichtet, dass es keine Rolle spiele, ob eine Straftat im realen Leben oder im virtuellen Raum geschieht: "In beiden Fällen sind dieselben Maßnahmen zu treffen – den Fällen ist nachzugehen, die Sachverhalte sind zu ermitteln, und die Übertretungen sind den Justizbehörden anzuzeigen."

Keine Überwachung von Gamerszene oder Generalverdacht

Von einer Überwachung der Gamerszene will man beim Innenministerium aber nichts wissen – auch nicht, dass diese unter Generalverdacht gestellt wird. Allerdings sei es "natürlich die Aufgabe des Staatsschutzes, potenziellen Gefahren nachzugehen und mögliche Entwicklungen, die zur Gefahr führen können, zu beobachten". Überwachungsmaßnahmen müssen ohnehin erst genehmigt werden.

Auch kein Zusammenhang zwischen Rechtsextremismus und Gaming

Das Innenministerium widerspricht auch der Aussage von Thüringens Verfassungsschutzchef, dass die "Gamerszene teils Plattform für Rechtsextreme" sei. Eine "derartig verallgemeinernde Aussage" könne "nicht getroffen werden", heißt es dort. "Sie würde alle Menschen, die Computerspiele spielen, unter Generalverdacht stellen", wird ausgerichtet.

Wo Wiederbetätigung gemeldet werden kann

Sollte man übrigens im Netz, also auch beim Gaming, auf NS-Wiederbetätigung stoßen, kann man das dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) melden. Über ns-meldestelle@bvt.gv.at können Hinweise eingebracht werden. In den vergangenen fünf Jahren sollen pro Jahr 3.000 Infos eingegangen sein. (Daniel Koller, 28.11.2019)