Ungewöhnlich viele Reisepässe werden im kommenden Jahr "ablaufen". Das Passamt rät, möglichst bald ein neues Reisedokument zu beantragen.

Foto: Lukas Friesenbichler

Wien – Im Jahr 2020 verlieren eine Million österreichische Reisepässe ihre Gültigkeit. Das sind deutlich mehr als in einem durchschnittlichen Jahr. Vor allem von März bis Juli wird es daher zu einem großen Andrang in den Passservicestellen kommen. Das Wiener Passservice erwartet daher im Frühjahr und Sommer längere Wartezeiten bei der Beantragung neuer Reisepässe. Deshalb rät das Passamt, so rasch wie möglich einen neuen Reisepass zu beantragen – am besten online.

Denn die Passservicestellen in den Magistratischen Bezirksämtern bieten ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, online einen Termin für die Beantragung des Reisepasses oder des Personalausweises zu vereinbaren. Reisedokumente können auch zu den Öffnungszeiten der Bezirksämter auch ohne vorherige Terminvereinbarung beantragt werden.

Reisefreiheit bedeutet nicht Passfreiheit

Alle Infos zum Wiener Passservice (zum Beispiel die Adressen und Öffnungszeiten der Wiener Passservicestellen, die aktuellen Wartezeiten, die Kriterien für Passfotos, gegebenenfalls weitere notwendige Unterlagen für die Antragstellung) sind unter passservice.wien.gv.at abrufbar. Darüber hinaus steht das Stadtservice Wien – Stadtinformation unter der Telefonnummer 01/50 255 für Auskünfte zur Verfügung.

Die Reisepässe werden zentral für ganz Österreich in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert. Die Ausstellung dauert in der Regel fünf Arbeitstage. Der neue Pass wird mit der Post (RSb) an eine Wunschadresse im Inland zugestellt.

Entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben benötigt man bei jeder Ausreise aus Österreich ein Reisedokument. Das gilt auch für Reisen im Schengen-Raum, auch wenn es hier meist keine Grenzkontrollen gibt. Grenzkontrollen können jedoch jederzeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durchgeführt werden. Reisedokumente sind entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis, nicht jedoch ein Führerschein. (red, 29.11.2019)