Der Rechnungshof übt an der Qualifikation der Bediensteten im 2014 gegründeten Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl heftige Kritik.

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Wien – Die Asylverfahren in Österreich dauern zu lange, wird vielfach kritisiert. Tatsächlich wenden sich viele Antragsteller nach einer Asylablehnung vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) an das Bundesverwaltungsgericht, um zu berufen. Sie können die Begründungen nicht nachvollziehen, mit denen ihnen in erster Instanz ein Schutzstatus verwehrt wurde. Auch Flüchtlingsberater beklagen die oft mangelhafte Qualität von BFA-Sprüchen.

Mögliche Ursachen dieser Situation sind einem am Freitag veröffentlichten Bericht des Bundesrechnungshofes zu entnehmen. Die Kontrollbehörde hatte Organisationsstruktur und Abläufe im BFA Anfang 2018 unter die Lupe genommen und dabei die ersten vier Jahre nach Gründung der dem Innenministerium unterstehenden Behörde geprüft.

Keine Berufserfahrung oder Studium nötig

In diesem von der großen Fluchtbewegung und ihrem anschließenden Abflauen geprägten Zeitraum, in dem die Zahl der Mitarbeiter von 505 auf 1339 stieg, verfügten diese laut Rechnungshof über keinen gleichen Ausbildungsstand. Studienabschlüsse, etwa in Rechtswissenschaften, oder auch einschlägige Berufserfahrung wurden weder von den Teamleitern noch von den Referenten, den sogenannten Case-Ownern, verlangt.

Bis März 2016 reichten vielmehr die Matura oder Berufsreifeprüfung sowie ein psychologischer Test, um im BFA in Asylfällen entscheiden zu können. Im März 2016 wurde eine einen Monat dauernde, im April 2016 dann eine viermonatige Grundausbildung eingeführt. Diese war bis März 2018 aber nur von 235 der 1339 Mitarbeiter absolviert worden.

Keine "einheitliche Qualität" gewährleistet

Im Prüfungszeitraum sei "eine einheitliche Qualität der Entscheidungen, beispielsweise der Begründungen in Asylbescheiden, nicht ausreichend gewährleistet" gewesen, steht in dem Bericht. "Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sollte einen einheitlichen Ausbildungsstand und -Standard sicherstellen", heißt es in den Empfehlungen.

Verbesserungsbedarf sieht der Rechnungshof unter anderem auch bei dem 2014 eingeführten IT-System des Bundesamts. Die Referenten müssten "parallele Papierakten" führen. Beim Asyl-NGO-Zusammenschluss Asylkoordination erinnert sich Herbert Langthaler an "beachtliche Verfahrensverzögerungen" aufgrund von Computerpannen in den BFA-Anfangsjahren. Die Verzögerungen seien lange mitgeschleppt worden.

Zustimmung von Asyl-NGO

Der Rechnungshofempfehlung, das BFA möge "die Aufgaben der Qualitätssicherung im Sinne der Transparenz definieren", schließt sich Langthaler an. Der vorliegende Bericht gebe etwa Aufschluss über Rückführungszahlen, der vom Innenministerium sonst nicht in dieser Präzision gewährt werde.

Aus dem Innenministerium hieß es am Freitag, von den insgesamt 41 Empfehlungen sei ein Drittel bereits voll umgesetzt worden. An einem IT-Projekt, um auf den Papierakt verzichten zu können, arbeite man gerade. (Irene Brickner, 29.11.2019)