Bild nicht mehr verfügbar.

Ganz so aktionistisch werden US-Unternehmen natürlich nicht, aber zumindest machen sich große IT-Konzerne nun für das Pariser Klimaabkommen stark.

Foto: HANNIBAL HANSCHKE / REUTERS

Eine Überraschung war es angesichts der Rhetorik der vorangegangenen Jahre nicht mehr: Anfang November hat die US-Regierung das Pariser Klimaabkommen offiziell aufgekündigt. Bis dieser Schritt wirklich besiegelt ist, wird allerdings noch etwas Zeit vergehen: Aus formalen Gründen kann der Ausstieg erst am 4. November 2020 erfolgen. Insofern gäbe es also für die Trump-Administration theoretisch auch noch genügend Zeit, sich umzuentscheiden. Das sehen Kritiker als Chance um weiter Druck zu machen.

Widerspruch

In einem offenen Brief wenden sich die Chefs von dutzenden US-amerikanischen IT-Konzernen gemeinsam gegen die Entscheidung der US-Regierung. Das Pariser Abkommen sei alleine deswegen wichtig, weil damit klare Ziele definiert werden, die es erlauben für die weitere Zukunft zu planen. Aber auch generelle Gründe werden ins Treffen geführt: Angesichts von Rekordtemperaturen und einer wachsenden Zahl an Naturkatastrophen sei klar, dass es keine Zeit mehr zu verlieren gäbe.

Zudem hält man die Teilnahme der USA an dem Abkommen auch aus wirtschaftlichen Gründen für richtig. Damit könnte man als Vorreiter bei entsprechenden Technologien die Branche in eine umweltfreundliche Zukunft führen. Abschließend wird die US-Regierung aufgefordert, die Entscheidung rückgängig zu machen und sich wieder dem Pariser Klimabkommen anzuschließen.

Keine Zustimmung

Zu den Unterzeichnern des Briefes gehören unter anderem die CEOs von Apple, Google und Microsoft, auch Adobe, HP und Tesla unterstützen dieses Ansinnen. Auffällig ist aber auch, wer auf dieser Liste fehlt: Unter den Branchengrößen gehen hier vor allem Amazon und Facebook ab. Während Facebook sich – wie Apple, Google und Co. auch – zumindest selbst klare Umweltziele gesetzt hat, sieht sich Amazon immer wieder unter Kritik, da das Unternehmen bisher keine Klimastrategie vorlegen kann. (apo, 3.12.2019)