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Trump könnte gegen das Urteil des New Yorker Gerichts Berufung einlegen.

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Washington/New York – Die Deutsche Bank muss dem Urteil eines US-Berufungsgerichts zufolge US-Präsident Donald Trumps Steuerunterlagen an Ausschüsse des Repräsentantenhauses übergeben. Trumps Anwälte können aber binnen einer Woche erneut Berufung einlegen und den Fall zum Obersten Gericht bringen.

Zwei von den Demokraten kontrollierte Gremien hatten die Unterlagen im Zuge von Untersuchungen zu Trumps Geschäften per Strafandrohung angefordert. Die Aufgabe der Ausschüsse, ihre verfassungsgemäß vorgesehene Funktion auszuüben, "ist von wesentlich wichtigerem öffentlichen Interesse" als der Nachteil, der Trump durch eine Offenlegung seiner privaten Finanzinformationen entstehen könnte, entschied das Gericht.

Trump wehrt sich gegen Veröffentlichung

Bereits im Mai hatte ein Gericht in New York die Deutsche Bank als Trumps Hausbank zur Herausgabe der Unterlagen an den Kongress verurteilt. Die Anwälte des Präsidenten gingen jedoch in Berufung. Derzeit gibt es verschiedene Gerichtsverfahren, die auf eine Herausgabe von Trumps Finanzinformationen abzielen.

Die Herausgabe von Finanz- und Steuerunterlagen hoher Amtsträger hat in den USA eine lange Tradition. Präsidentschaftskandidaten veröffentlichen diese üblicherweise bereits im Wahlkampf. Trump hat dies jedoch stets abgelehnt. Er argumentierte wiederholt, er könne seine Steuerunterlagen nicht veröffentlichen, weil diese Gegenstand einer Steuerprüfung seien. Dieses Argument halten Experten jedoch für nicht stichhaltig. Bei seinen Kritikern befeuert dies den Verdacht, dass der frühere Geschäftsmann etwas zu verbergen hat. (APA, 3.12.2019)