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Mitarbeiterinnen Highheels vorschreiben: Ist das erlaubt?

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In Japan verschärft sich der Protest von Frauen gegen gängelnde Vorschriften in Unternehmen weiter. Diese Woche wurde eine Petition, gestartet von der 32-jährigen Aktivistin und Autorin Yumi Ishikawa, mit über 31.000 Unterschriften dem Arbeitsministerium des Landes übergeben. Die Unterzeichner fordern darin das Ende des Brillenverbots, das in zahlreichen Unternehmen gilt.

Ishikawa ist für ihren Einsatz gegen hochhackige Schuhe am Arbeitsplatz bekannt. Sie ist Initiatorin der Kampagne #KuToo. Der Name ist eine Anlehnung an die #MeToo-Bewegung gegen sexuelle Belästigung und außerdem ein Wortspiel aus den japanischen Wörtern "kutsu" (Schuhe) und "kutsuu" (Schmerz).

Neuerdings setzt sich Ishikawa eben auch gegen Vorschriften zu Brillen und Make-up ein, die in einigen Unternehmen "ausschließlich für Frauen" gelten würden. Sie berichtet von einer Empfangsdame, der ihre Brille verboten wurde – mit dem Hinweis, dass diese einen "kalten Gesichtsausdruck" erzeuge. Aber wegen einer Augenkrankheit vertrage die Angestellte Kontaktlinsen nicht so gut. Es gibt angeblich auch Firmen, in denen Frauen keine gefärbten Haare tragen dürfen und manikürte Nägel haben müssen.

Wie ist die Situation in Österreich?

"Grotesk" nennt Arbeitsrechtsexperte Erwin Fuchs Vorschriften wie diese. In Österreich sei es undenkbar, dass Unternehmen für ein Geschlecht ein Brillenverbot oder ein Highheels-Gebot verhängen. Zunächst würde beides zu stark in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers eingreifen, sagt der selbstständige Anwalt (Northcote.Recht).

Obwohl es gewisse, allgemeine Vorgaben, was das äußere Erscheinungsbild betrifft, schon geben dürfe. Vor allem dort, "wo Vertrauen über das Auftreten erzeugt wird beziehungsweise es dem Verständnis der Kunden vom Erscheinungsbild der Arbeitnehmer entspricht". Von Finanzdienstleistern oder Verkäufern in Luxusgeschäften könne beispielsweise durchaus elegante Bekleidung verlangt werden. Highheels einzufordern würde in den meisten Fällen zu weit gehen, sagt Fuchs. "Höchstens kann es heißen: elegante Kleidung, inklusive Schuhe."

Gefahr der Diskriminierung

Das Tragen von Kontaktlinsen anstatt einer Brille könne ebenso wenig verlangt werden. "Selbst ein Augenoptiker kann seinen Mitarbeitern nicht vorschreiben, Linsen zu tragen, damit sie das dem Kunden besser erklären können. Zudem ist eine Brille immerhin auch ein ärztlicher Heilbehelf und ein Eingriff in die persönliche Entscheidung des Arbeitnehmers eine Brille statt Kontaktlinsen zu tragen, wäre überschießend". Eine Ausnahme wäre möglicherweise, wenn ein Optiker sich wünscht, dass seine Verkäufer weiße oder schwarze Brillen tragen und ihnen diese auch zur Verfügung stellt.

Aber selbst dann müsse dieses Angebot für alle im Betrieb gelten – für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gewisse Regelungen zum äußeren Erscheinungsbild nur Frauen aufzuerlegen, wie das in Japan gemacht wird, wäre hierzulande nämlich "völlig undenkbar", sagt Fuchs. Dies würde zusätzlich unter unzulässige Diskriminierung fallen. Ebenso abwegig laut dem Experten: Mitarbeiterinnen vorzuschreiben, sie dürfen ihre Haare nicht färben oder müssen ihre Nägel auf eine bestimmte Art maniküren lassen. (lib, 6.12.2019)