Die Journalisten der "Süddeutschen Zeitung" haben sich mit der Veröffentlichung des Ibiza-Videos nicht strafbar gemacht.

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Wien – Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache ist nach Hamburg auch in München mit seinen Strafanzeigen in der Causa Ibiza-Video abgeblitzt. Wie berichtet, hatte Strache über seinen Anwalt in den beiden deutschen Städten Strafanzeigen gegen alle Personen gestellt, die für die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos mitwirkend verantwortlich waren. Mit diesen Anzeigen wollte Strache die Verantwortlichen beim "Spiegel" und der "Süddeutschen Zeitung" in den Fokus nehmen lassen. Hintergrund: Der "Spiegel" hat seinen Sitz in Hamburg, die "Süddeutsche Zeitung" in München.

Die Staatsanwaltschaft München I teilte am Freitag in einer E-Mail an den STANDARD mit, dass "das Ermittlungsverfahren gegen drei Journalisten und zwei Chefredakteure der 'Süddeutschen Zeitung' wegen möglicher Straftaten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des sogenannten Ibiza-Videos" aus rechtlichen Gründen eingestellt wurde. "Die Prüfung des Sachverhalts ergab, dass sich die Beschuldigten nicht strafbar gemacht haben", hieß es in der Stellungnahme der Behörde. Auch gegen zwei Geschäftsführer der "Süddeutschen" wurde von der Einleitung eines Strafverfahrens abgesehen, "da bei ihnen bereits keine Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten vorlagen".

Grundsätzlich strafbar, aber besonderer Fall

Insgesamt sind in München sieben Strafanzeigen von Privatpersonen sowie eine Strafanzeige mit Strafantrag von Strache im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video gestellt worden.

In der Begründung der Behörde wird darauf verwiesen, das die Zugänglichmachung heimlich gefertigter Tonaufnahmen "grundsätzlich strafbar" sei. Angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls und unter Berücksichtigung der berührten Grundrechte der Beschuldigten stelle sich das Handeln der Beschuldigten "ausnahmsweise aber nicht als 'unbefugt' dar", wie es heißt. Das überragende Interesse an der Berichterstattung über die thematisierten Missstände überwiege.

Konkret argumentierte die Behörde: "Im Lichte der besonderen Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit für einen demokratischen Rechtsstaat überwiegt vorliegend das überragende Interesse an der Berichterstattung über die thematisierten Missstände von erheblichem Gewicht die Nachteile, die für die Geschädigten mit der durch die öffentliche Zugänglichmachung der im Original-Videomaterial enthaltenen Tonaufnahmen einhergehen."

Verfahren in Hamburg auch eingestellt

Und weiter: "Die Pressefreiheit als solche schützt dabei grundsätzlich nicht die rechtswidrige Beschaffung von Informationen. Es bestehen aber keine Anhaltspunkte dafür, dass die beschuldigten Journalisten auf rechtswidrige Weise an die vorliegenden Aufnahmen gelangt sind."

Das von Strache in Hamburg angestrengte Ibiza-Verfahren wurde bereits im November eingestellt. Der Ex-FPÖ-Chef hatte gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel mehr eingelegt – womit kein Verfahren in der Causa Ibiza mehr in Hamburg anhängig ist.

Zwei Verdächtige bleiben in U-Haft

Indes bleiben zwei Verdächtigen, die nach Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Ibiza-Video festgenommen worden sind, weiter in Untersuchungshaft. Dies sagte die Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen Wien, Christina Salzborn, am Freitag nach der Haftprüfungsverhandlung der APA.

Die nächste Haftprüfungsverhandlung ist für den 7. Jänner angesetzt. Der Schwerpunkt der Ermittlungen gegen die beiden geht derzeit aber in Richtung Vergehen gegen das Suchtmittelgesetz, so Salzborn. Tags zuvor war ein 38-Jähriger aus der U-Haft entlassen worden. Dabei handelte es sich um den dritten Verdächtigen jenes Trios, das vor zwei Wochen nach Hausdurchsuchungen festgenommen worden war.

Die Ermittlungen zum Ibiza-Video, das die türkis-blaue Regierung zu Fall gebracht hatte, führten Mitte November zu Hausdurchsuchungen und Festnahmen. Drei Personen im Umfeld des involvierten Privatdetektivs wurden in weiterer Folge in U-Haft genommen. Unter anderem wurde wegen des Verdachts des schweren Betrugs und des Suchtgifthandels ermittelt. (David Krutzler, APA, 6.12.2019)