Das Dach muss wieder rauf, urteilten die Gerichte.

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Jetzt ist es fix: Der Eigentümer des Hauses in der Radetzkystraße 24-26 in Wien-Landstraße muss das Dach des Hauses wiederherstellen. Das wurde nun vom Wiener Landesgericht entschieden, ein erstinstanzliches Urteil wurde damit bestätigt. Das teilte Wiens Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) am Samstag per Aussendung mit.

Wie berichtet, wurde bei dem Haus Ende Juni 2018, kurz vor Inkrafttreten von Teilen der jüngsten Bauordnungsnovelle per 1. Juli, mit dem Abbruch begonnen. Trotz vermieteter und bewohnter Wohnungen wurden Dach und Dachstuhl sowie das oberste Geschoß vom Eigentümer gänzlich abgetragen, Fernster im Gangbereich und in unbewohnten Wohnungen ausgebaut.

Baustopp, Klage

Mit Inkrafttreten der BO-Novelle wurde von der Baupolizei ein Baustopp verhängt. Baubehörde und Mieterhilfe der Stadt Wien setzten später eine provisorische Abdichtung des Dachs und der Fenster durch. Später wurde beim Bezirksgericht Anträge auf die Wiederherstellung des Daches und den Einbau der Fenster eingebracht, was das Gericht am 18. Juni auch positiv beschied. Der Vermieter legte jedoch Rekurs ein, weshalb das Landesgericht nun in der Causa zu entscheiden hatte.

"Der Einspruch wurde abgelehnt, die Entscheidung des Erstgerichts bestätigt", heißt es nun in der Aussendung der Stadt Wien. Eine ordentliche Revision gegen das Urteil sei nicht zulässig.

Frist für den Vermieter läuft bereits

Das Dach muss nun also wiederhergestellt und die in den leerstehenden Wohnungen entfernten Fenster samt Fensterstöcke innerhalb von acht Monaten wieder eingebaut werden, so Gaal. Die dafür gesetzte achtmonatige Frist laufe bereits und ende im Juli 2020. "Sollte absehbar sein, dass die Maßnahmen in dieser Zeit nicht umgesetzt werden, kann bei Gericht eine Zwangsverwaltung beantragt werden." (red, 7.12.2019)