Der Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person ist nicht rechtskräftig. Der 63-Jährige erbat Bedenkzeit.

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Wien – Weil er sich den gerichtlichen Feststellungen zufolge seit November 2018 wiederholt an seiner in einem Pflegeheim untergebrachten Stieftochter vergangen hat, ist ein 63-Jähriger am Dienstag von einem Wiener Schöffensenat zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Betroffene leidet an einer aggressiven Form von multipler Sklerose und kann sich nicht mehr bewegen und nicht kommunizieren.

Die 47-Jährige war daher dem Angeklagten hilflos ausgeliefert, betonte die vorsitzende Richterin Olivia-Nina Frigo in ihrer Urteilsbegründung: "Sie haben sich ein Opfer ausgesucht, das im eigenen Körper gefangen ist." Es handle sich um eine "massiv verwerfliche Tat" und eine "heimtückische Begehungsweise", sodass das Gericht ungeachtet der bisherigen Unbescholtenheit des Mannes eine Strafe an der Obergrenze des Strafrahmens verhängte.

Der Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (Paragraf 205 Strafgesetzbuch), für den das Gesetz bis zu zehn Jahre Haft vorsieht, ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. (APA, 10.12.2019)