Die drei Schlüsselfiguren im Buwog-Prozess, deren Verhältnis zueinander nicht mehr das beste ist: Peter Hochegger, Walter Meischberger, Karl-Heinz Grasser (von links).

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Wien – Vor genau zwei Jahren hat er begonnen, der größte Korruptionsprozess der Zweiten Republik, der sich um die Vorgänge bei der Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften (Buwog) und die Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower dreht. Beides spielte in der Ära von Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Ihm wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vor, im Jahr 2000 den Plan gefasst zu haben, bei Verkäufen von Staatseigentum in der damaligen schwarz-blauen Regierungsperiode mitkassiert zu haben.

Grasser hat das im Lauf der Ermittlungen bestritten, die 2009 – also vor zehn Jahren – begonnen haben, und er bestreitet das auch heute. Die Anklage stützt sich in dem Punkt auf die Aussage der Belastungszeugen Willibald Berner und Michael Ramprecht – beide sind bei ihrer Darstellung geblieben.

Fast zehn Millionen Provision

Bei der Buwog geht es um fast zehn Millionen Euro; das ist die Provision, die das Österreich-Konsortium ihrem Berater, dem damaligen Lobbyisten Walter Meischberger, zukommen ließ. Immofinanz und Raiffeisen Oberösterreich haben mit dem hauchdünnen Vorsprung von rund einer Million Euro mit dem Gebot von 961 Millionen Euro den Zuschlag erhalten. Meischberger und der Lobbyist Peter Hochegger gaben den Tipp weiter, mehr als 960 Millionen zu bieten.

Haider schwebt im Saal

Auch Jörg Haider darf im Monsterprozess nicht fehlen, natürlich bildlich gesprochen. Der verstorbene Kärntner Landeshauptmann soll derjenige gewesen sein, von dem Meischberger die Informationen erhalten habe, wie viel Immofinanz und Raiffeisen Oberösterreich für die Buwog bieten müssen. Die Anklage behauptet ja, der Tipp sei von Grasser selbst gekommen. Dass Haider bei der Buwog eine bedeutende Rolle spielte, ist unbestritten, gab es für die Kärntner doch ein Vorkaufsrecht für eine der Gesellschaften im Paket (ESG Villach). Damit wurde Haider zum Zünglein an der Waage, wie es Zeugen formulierten.

Beide Exlobbyisten sind angeklagt, Hochegger hat ein Teilgeständnis abgelegt und belastet damit Grasser wie Meischberger: Ihm habe der liechtensteinische Bankberater Meischbergers verraten, dass die Provision aufgeteilt werde, auch Immobilienmakler Ernst Plech (ebenfalls angeklagt) und Grasser würden daran beteiligt. Der Banker habe ihm einen Zettel gezeigt mit den Namen und Kontonummern.

Hocheggers Angaben waren der einzige echte Knalleffekt im bisherigen Prozess, aber auch der hat an Signalkraft verloren. Hochegger musste seine Aussage mit den Kontonummern im Dezember korrigieren. Denn im Prozess hat sich herausgestellt, dass die Kontonummern zum Zeitpunkt von Hocheggers Treffen mit Meischbergers Bankbetreuer noch gar nicht bekannt waren. Es sei dann vielleicht um Beträge um die aufzuteilende Provisionstranche gegangen, die der Banker auf dem Zettel notiert habe, sagte Hochegger vor Gericht.

Kronzeuge unter Beschuss

Notabene: Dass es einen Tatplan gegeben habe, bestreitet auch Hochegger – in dem Punkt steht nun also auch zwei Jahre nach Verhandlungsbeginn die Aussage des "Kronzeugen" Berner gegen die Aussagen aller anderen. Grasser hat in seiner jüngst vorgetragenen, zweistündigen Stellungnahme zu Berners Aussagen ordentlich vom Leder gezogen. Zeuge Berner sei ein "Lügner", habe politische Motivationen für seine Aussage und wolle seinem Freund Ramprecht helfen. Der sagt ja aus, dass die ganze Buwog-Privatisierung ein "abgekartetes Spiel" gewesen sei. Plech soll ihm bei einem Tennismatch verraten haben, dass hinter allem "der Minister steckt". "Lebst du hinter dem Mond? Das Ganze ist ja abgekartet", habe ihm Plech erklärt, schilderte Ramprecht.

Auf Umwegen nach Liechtenstein

Zur Erinnerung: In Liechtenstein war die Provision über Umwege gelandet und von den dortigen Konten namens Karin, Natalie und 400.815 weitergeflossen oder in bar abgehoben worden. Konto Karin ordnet die Anklage Plech zu, Konto Natalie Meischberger und 400.815 Grasser. Die alle bestreiten das – DER STANDARD betont, dass die Unschuldsvermutung gilt.

Nach zwei Jahren Prozessführung will Richterin Marion Hohenecker die Verhandlungen im April abschließen. Ein Urteil könnte dann noch vor dem Sommer ergehen. Wobei die meisten Beobachter damit rechnen, dass der Fall nicht in der ersten Instanz abgeschlossen wird. (Renate Graber, 12.12.2019)