Die Klimademo bei der Urania hatte ein gerichtliches Nachspiel.

Foto: Lukas David Beck

Das Wiener Verwaltungsgericht hat erkannt, dass die Festnahme jenes Mannes, der am Rande einer Klimademo bei seiner Fixierung unter einem Polizeibus zu liegen kam, der danach angefahren war, rechtswidrig war. Dieses Erkenntnis war nicht nur für den Einzelfall wichtig. Allerdings wird es ohne längerfristige Wirkung bleiben, wenn daraus nicht auch politische Schlüsse gezogen werden.

Denn üblicherweise reagiert die Exekutive auf Misshandlungsvorwürfe mit einer Mauer des Schweigens, die nur dann durchbrochen wird, wenn Polizeipräsidenten ohne Wenn und Aber ihre Beamten öffentlich verteidigen.

Umfassende Videodokumentation

Dieses Verhalten erfuhr dieses Mal insofern ein Korrektiv, als eine umfassende Videodokumentation Dritter vorlag. Erst dieser Umstand machte es möglich, dass der Beschwerdeführer recht bekam. Doch das müsste keine Ausnahme mehr sein, wenn Polizisten zum Einsatz einer Bodycam verpflichtet wären. Zusätzlich müsste anstatt des internen Polizeireferats, das in der Regel von der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen betraut wird, eine von Menschenrechtlern seit Jahren geforderte weisungsfreie, unabhängige Behörde solchen Vorwürfen nachgehen.

Letztendlich gibt es kein vernünftiges Argument, weshalb diese Mittel nicht auch zum Vorteil der Exekutive selbst geraten sollten. Es würde den Grünen gut anstehen, die ÖVP jetzt mit Nachdruck an die Notwendigkeit dieser Maßnahmen zu erinnern. (Vanessa Gaigg, 12.12.2019)