Vor zwei Jahren hat der Buwog-Prozess begonnen, die Anwälte, die als Verfahrenshelfer vertreten, haben noch kein Geld gesehen.

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Wien – Nächste Woche geht die Buwog-Verhandlung weiter, danach ist Pause bis 28. Jänner. Das dritte Verhandlungsjahr hat begonnen – aber die fünf Buwog-Verfahrenshelfer haben noch immer keinen Cent gesehen. Zwar haben die Anwälte im März Honorarnoten gelegt und Vergütungsanträge gestellt, die Wiener Anwaltskammer hat die zur Auszahlung nötigen Bescheide aber nicht erlassen.

Nun haben die Verfahrenshelfer einen noch nie da gewesenen Schritt gesetzt: Sie wollen, dass das Landesverwaltungsgericht Wien über ihre Vergütungsanträge entscheidet, weil die Kammer das versäumt habe. Zu diesem Zweck haben sie Devolutionsanträge eingebracht. Das kann man dann tun, wenn eine Behörde nicht spätestens nach sechs Monaten entschieden hat. Dann geht die Zuständigkeit auf die nächst höhere Behörde über.

Noch nie vorgekommen

Kurz der Hintergrund: Beschuldigte, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können, haben das Recht auf Verfahrenshilfe, in der Causa Buwog sind das etwa Walter Meischberger und Peter Hochegger. In Großverfahren (mehr als zehn Verhandlungstage) bekommen die Anwälte dafür "angemessene Vergütung" durch den Staat. Auszahlende Stelle: die jeweilige Rechtsanwaltskammer. Die zahlt, wenn das Justizministerium ihr Vorschüsse überweist.

In der Wiener Kammer sagt man zu alldem nur, man sei dabei, die Devolutionsanträge zu prüfen. Vorgekommen ist so etwas noch nicht.

"Kammer hat versagt"

Anwalt Michael Dohr, einer der Verfahrenshelfer im Buwog-Prozess, nimmt sich bei seiner Kritik an der Standesvertretung kein Blatt vor den Mund. "Offenbar hat die Kammer keine Rückstellungen gebildet, obwohl abzusehen war, was im Buwog-Großverfahren auf sie zukommt. Wir arbeiten jetzt seit zwei Jahren ohne Gegenleistung. Die Kammer hat versagt."

Wie es nun weitergeht? Ist offen. Das Ministerium kündigte an, noch heuer 1,5 Millionen Euro für Verfahrenshilfe in allen Großverfahren zu überweisen – so es sein Budget zulässt. Selbst die 1,5 Millionen wären aber nur ein Bruchteil jener Honorare, die den Verteidigern zustehen. (gra, 13.12.2019)