Bäckerlehrling bei der Arbeit: Weitere Asylwerber als Anlernkräfte für Betriebe wird es trotz Bleiberegelung nicht geben.

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Wien – Die Bleiberegelung für junge Asylwerber in Lehre sei "ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagte der grüne oberösterreichische Integrationslandesrat – und türkis-grüne Koalitionsverhandler – Rudi Anschober am Montag nach der Vierparteieneinigung auf die Gesetzesänderung im Nationalrat.

Bei den betroffenen Lehrlingen herrsche "große Erleichterung", berichtete er am Mittwoch nach dem Gesetzesbeschluss.

Für Hoteliers "Win-win-Situation"

Derlei Erfolgsmeldungen kamen nicht nur von grüner, sondern auch von ÖVP-naher Seite, etwa von der österreichischen Hoteliervereinigung, wo man von einer "Win-win-Situation für alle Seiten" spricht.

Lukas Gahleitner vom NGO-Zusammenschluss Asylkoordination relativiert sie. Vorteile für Betriebe auf der dringenden Suche nach Auszubildenden bringe die Gesetzesänderung keineswegs.

Lehrlinge als Auslaufmodell

Tatsächlich betrifft die nach langen Kontroversen und harten Verhandlungen der Grünen mit der ÖVP errungene Bleiberegelung lediglich ein Auslaufmodell: Der Zugang junger Asylwerber zur Lehrausbildung im Mangelberufen wurde bereits im September 2018 endgültig gestoppt.

Eingeführt worden war er 2013 unter dem sozialdemokratischen Sozialminister Rudolf Hundstorfer, der damit schon damals den Zorn der FPÖ aus sich zog und Ablehnung durch die ÖVP erlebte.

Aus unter Türkis-Blau

Das Ende des Lehrzugangs war Türkis-Blau denn auch ein wichtiges Anliegen: Asyl- und Aufenthaltsrecht dürften nicht vermischt werden, brachten ÖVP und FPÖ vor; Letztere mit der Betonung, dass Asyl immer nur vorübergehender Schutz sein dürfe.

Die nun beschlossene Bleiberegelung ermöglicht Asylwerbern in Lehre künftig den Abschluss ihrer Ausbildung in Österreich auch dann, wenn ihr Schutzantrag abgelehnt wird – solange diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Wenig Nutznießer

Das jedoch, so Gahleitner, werde "höchstens 500 Personen" betreffen; konkret jene von den noch rund 750, großteils afghanischen Asylwerbern in Lehre, die von den Behörden in den kommenden Monaten und Jahren keinen Status zuerkannt bekommen. Derzeit erhält ein Drittel aller afghanischen Asylwerber Asyl oder subsidiären Schutz.

Auch ermöglicht die Bleiberegelung den abgelehnten Lehrlingen keinen rechtmäßigen Verbleib, sondern zögert nur ihre Abschiebung hinaus. Damit befinden sie sich bis zum Ende ihrer Ausbildung ohne Aufenthaltstitel im Land.

"Kafkaske Probleme" erwartbar

Eine Aufenthaltskarte, wie sie etwa geduldete Personen bekommen, erhalten sie nicht. Im Alltag, insbesondere beim Kontakt mit Behörden, könne das zu "kafkaesken Problemen" führen, warnt Gahleitner.

Nach dem Lehrabschluss beginnt die 14-tägige Frist zur freiwilligen Ausreise wieder zu laufen – mit der Perspektive eines zwangsweisen Abtransports, wenn die zwei Wochen vorbei sind.

Kein Weiterverbleib

Anstelle der im Fremdenpolizeigesetz geregelten Bestimmung hatten manche Experten eine Regelung für Lehrlinge und andere in Ausbildung befindliche Personen im Asylgesetz vorgeschlagen. Damit wäre den Betroffenen nach Lehrende ein Aufenthaltsantrag eröffnet worden. Für die ÖVP war das ein No-Go. (Irene Brickner, 14.12.2019)