Grasser beteuert weiterhin seine Unschuld in der Buwog-Causa.

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Wien – Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Hauptangeklagter in einem seit zwei Jahren geführten Korruptionsprozess, hat im Interview mit der "Krone" am Sonntag erneut seine Unschuld beteuert. Der Prozess habe ihn bisher etwa 2,5 Millionen Euro gekostet, der Verdienstentgang sei noch höher. "Ich musste alles, was ich hatte, verkaufen. Die Wohnung in Wien, die Seeliegenschaft am Wörthersee", so Grasser.

Er habe alles, was er sich aufgebaut habe, liquidieren müssen, um diese Kosten und seine Lebensführung bezahlen zu können. Er bekomme vom Gericht ja auch keine Entschädigung. Bei einem Freispruch stehe ihm lediglich ein Pauschalkostenersatz von 5.000 Euro zu.

Grasser kritisiert "wild gewordene Staatsanwaltschaft"

Grasser sieht den Strafprozess um Korruptionsverdacht bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog u.a.) und beim Linzer Terminal Tower politisch motiviert. Er sieht sich durch alle bisher befragten Zeugen bestätigt. Der Ex-Finanzminister kritisiert erneut die Dauer des Verfahrens und richtet heftige Vorwürfe an die Anklagebehörde: "Ich glaube, man kann sagen, dass es eine 'wild gewordene Staatsanwaltschaft' gibt, die überall das Böse und das Verbrechen wittert. Heute ermitteln sie eben gegen zwei andere ehemalige Finanzminister. Und wieder kommen die Akten an die Öffentlichkeit. Mit einem Fuß stehst du als Politiker immer im Kriminal."

Jabloner: "Auch Verteidiger tragen dazu bei"

Justizminister Clemens Jabloner nimmt im Interview mit der "Kleinen Zeitung" und der "Neuen Vorarlberger Tageszeitung" (Sonntagsausgaben) auch zum laufenden Prozess gegen Grasser und andere Angeklagte Stellung. Die lange Dauer des Verfahrens sei darin zu begründen, weil es eine "sehr komplizierte Wirtschaftscausa mit internationalen Verflechtungen" sei, auch hätten schon die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sehr lange gedauert. Weiters "tragen die Verteidiger natürlich dazu bei, dass die Verfahren lange sind, während sie sich zugleich darüber beschweren, dass sie lange sind" – man könne es ihnen aber auch nicht verargen. Viertens gebe es sicher – weniger im Verfahren als im Vorfeld – in der Justiz "Effizienzdefizite".

Die Richterin im Prozess sei sicher in einer schwierigen Lage, "aber sie ist nicht untypisch für Situationen, in denen sich eine Richterin finden kann. Dafür ist sie unabhängig, damit sie intellektuell bewertet, was sie zu tun hat, und normativ entscheidet", so der Justizminister. (APA, 15.12.2019)