Die CDU in Sachsen-Anhalt geriet aufgrund der Neonazi-Vergangenheit eines Mitglieds in die Bredouille.

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Wegen eines Fotos auf Twitter hat der deutsche CDU-Kommunalpolitiker Robert Möritz eine Koalitionskrise in Sachsen-Anhalt ausgelöst. Dort regiert die CDU seit 2016 in einer sogenannten Kenia-Koalition mit der SPD und den Grünen. Das umstrittene Foto zeigt Möritz mit einem Logo des Vereins Uniter, dessen Gründer Administrator sämtlicher sogenannter "Tag-X-Chatgruppen" war, die unter Verdacht stehen, sich auf einen gewaltsamen Umsturz vorzubereiten. Außerdem war Möritz 2011 auch bei einer Neonazi-Demo als Ordner tätig und ließ sich 2014 mit einer Neonazi-Band ablichten. Zudem hat er die "Schwarze Sonne", ein Erkennungszeichen für Rechtsextreme, bestehend aus mehreren Hakenkreuzen, auf den Ellbogen tätowiert. Jetzt hat Möritz die CDU verlassen.

Erst am Donnerstag hatte die CDU beschlossen, dass Möritz für einen Verbleib in der Partei seine rechtsextremen Aktivitäten hätte darlegen müssen. Der Funktionär löste in Deutschland eine Debatte über den Umgang mit Rechtsextremismus innerhalb der Christlich-Demokratischen Union aus. Die Koalitionspartner der CDU in Sachsen-Anhalt forderten von CDU-Landeschef Holger Stahlknecht mehrmals eine glaubhafte Distanzierung von rechtsextremen Aktivitäten innerhalb der Partei.

Rechtsextremer Verein Uniter

Möritz war Beisitzer im Kreisvorstand der CDU von Anhalt-Bitterfeld. Laut der Zeitung "Welt" schreibt Möritz in einer Erklärung, dass er mit seinem Austritt Schaden von der Partei abwenden und "politische Diskussionen befrieden" wollte.

Im Verein Uniter haben sich großteils aktive und ehemalige Soldaten, Polizisten und private Sicherheitsleute zusammengeschlossen. Der Selbstdarstellung zufolge handelt es sich um ein berufliches Netzwerk – in Wahrheit absolviert der Verein paramilitärische Trainings, hat Rechtsextreme in seinen Reihen und zeigt große Überschneidungen zu den "Tag-X-Chatgruppen", denen auch der Bundeswehroffizier Franco A. angehörte. Er muss sich aktuell wegen Terrorverdachts vor Gericht verantworten. (red, 20.12.2019)