Gesichtserkennung zur Zeiterfassung? Weil ein Mitarbeiter sich dagegen aussprach, wurde er von einem Unternehmen in Neuseeland entlassen.

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Ein neuseeländischer Elektriker wurde gefeuert, nachdem er sich weigerte, sein Gesicht regelmäßig von seinem Arbeitgeber scannen zu lassen. Der Arbeiter war insgesamt acht Monate lang bei einem Unternehmen angestellt, das für ein Bauprojekt in Christchurch zuständig war. Im Oktober 2018 wurde er schließlich wegen "schwerwiegendem Verhalten" entlassen.

Zeiterfassung per Gesichtserkennung

Er weigerte sich zwei Mal, seine Ankunft anhand eines Gesichtsscans bestätigen zu lassen, da er Befürchtungen in Bezug auf die Speicherung und Verwendung dieser Daten hatte. Nun gibt es ein Urteil: Das Unternehmen muss ihm eine Entschädigung von umgerechnet rund 14.000 Euro (23.000 neuseeländische Dollar) zahlen.

Wie ein Sicherheitsexperte gegenüber dem "Telegraph" erläutert, handle es sich bei der Verwendung einer solchen Software um einen Schritt, der weit über den akzeptablen Rahmen hinausgehe. Schließlich würde der Arbeitgeber nur wissen wollen, ob der Mitarbeiter tatsächlich aufgetaucht ist – dafür bräuchte es aber keine biometrischen Daten.

Musterprozess

Der Wechsel vom zuvor genutzten System, das die Anwesenheiten auf Papier aufzeichnete, wurde mehrere Wochen verschoben, weil die Mitarbeiter nicht verstanden, warum das Unternehmen glaubt, dass eine solche Maßnahme notwendig ist. Offen blieb auch, wie Daten sicher bleiben sollen.

Der entlassene Mitarbeiter bat das Management um eine andere Lösung – zwar fände er akkurate Zeiterfassung sinnvoll, biometrische Scans seien aber hingegen problematisch. Er verweigerte den Scan – und erhielt eine "erste und letzte Warnung", dies zu unterlassen. Beim zweiten Mal wurde er schließlich gefeuert. Er klagte – und ermöglichte damit ungeplant einen Musterprozess. (red, 30.12.2019)