Wie bei allen Versprechen gilt der Grundsatz: Es zählt nur, wenn es auch gehalten wird. Den Grünen kann jedenfalls ein ehrliches Interesse an der Informationsfreiheit nachgesagt werden, sie fordern sie seit Jahren. Was Türkis und Grün vereinbart haben, würde Österreich jedenfalls ein ordentliches Stück transparenter machen.

Nicht nur werden die Verfassungsartikel aufgehoben, die die Amtsverschwiegenheit festschreiben, die neue Regierung plant auch, Information als einklagbares Recht zu etablieren. Ein wichtiges Detail: Denn schon jetzt gibt es, als Gegenpart zum Amtsgeheimnis, das Recht auf Auskunft durch Behörden. Mit dem Recht auf Information erhalten Bürger, NGOs und Journalisten aber eher verwertbare Antworten auf ihre Anfragen.

Die Grünen fordern seit Jahren mehr Informationsfreiheit.
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Darüber hinaus soll eine "Pflicht zur aktiven Informationsveröffentlichung" verfassungsrechtlich verankert werden: Informationen "von allgemeinem Interesse" sind zu veröffentlichen, "insbesondere Studien, Gutachten, Stellungnahmen, Verträge ab einem festzulegenden Schwellenwert". Damit wäre etwa Schluss mit Studien, für die die Steuerzahler bezahlt haben, deren Inhalt sie aber nicht kennen dürfen.

Aufwertung des Rechnungshofs

Was fehlt: ein staatlicher Beauftragter für Informationsfreiheit. Die Aktivisten vom Forum Informationsfreiheit kritisieren das. Eine solche Stelle könnte Bürger bei der Durchsetzung ihres Rechts unterstützen. Außerdem kritisiert das Forum die lange Antwortfrist von vier Wochen – viele Materien seien nach einem Monat schlicht nicht mehr aktuell.

Bei den Parteifinanzen erhält der Rechnungshof (RH) eine Aufwertung. In vielen Fällen dürfen die Prüfer direkt in die Finanzen der Parteien Einschau halten. Angesichts der aktuell massiv eingeschränkten Prüfrechte des RHs ist das ein großer Schritt in Richtung mehr Transparenz, wenn auch die Einschränkung auf einen "begründeten Verdacht" Raum für Interpretationen gibt.

Eine der größten Änderungen würde die künftig vorgeschriebene Bilanz für die Bundesparteien bedeuten: Wie ein Unternehmen müssten die Parteien dann ihre Vermögen, Schulden, Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Zusätzlich müssen Geldflüsse innerhalb der Parteiorganisationen ausgewiesen werden. Geheime Kredite, heimlich verschobenes Geld oder Goldbarrenbunker fernab der Öffentlichkeit würden damit illegal.

Eine eigenartige Bestimmung findet sich am Schluss des Kapitels: Es solle zwischen "Aktivitäten der politischen Parteien und der Zivilgesellschaft" klar differenziert werden. Das Motiv dafür ist nicht ersichtlich. (Sebastian Fellner, 4.1.2020)