LKA-Leiter Walter Pupp, Landespolizeidirektor Helmut Tomac und der Innsbrucker Stadtpolizeikommandant Martin Kirchler (v. li.).

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Der Tiroler Landespolizeidirektor Helmut Tomac (54) wird Generalsekretär im Innenministerium. Tomac werde am Dienstag nach der Angelobung von Karl Nehammer (ÖVP) als neuer Innenminister bestellt, bestätigte eine Sprecherin Nehammers einen Bericht der "Tiroler Tageszeitung".

Der 54-Jährige absolvierte von 1988 bis 1990 die Ausbildung zum Exekutivbeamten. Nebenher begann er ein Jusstudium, das er 2003 abschloss. Tomac war bereits im Kabinett des damaligen Innenministers Günther Platter und danach bei Maria Fekter (beide ÖVP) als Referent tätig. Seit 2012 war Tomac erster Landespolizeidirektor von Tirol.

Tomac folgt damit Peter Goldgruber nach, der unter Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) Generalsekretär im Innenministerium war. Goldgruber hatte sich mit viel Gegenwind konfrontiert gesehen. Höhepunkt dabei waren Vorwürfe um seine Beteiligung an der Affäre rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).

Funktion des Generalsekretärs

Die Übergangsregierung von Bundeskanzler Brigitte Bierlein und damit auch das Innenministerium unter Wolfgang Peschorn hatten auf die Funktion des Generalsekretärs verzichtet. Die türkis-grüne Koalition setzt sie nun aber wieder ein.

Bekannt ist bereits, dass Ex-Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal Generalsekretär im Außenministerium wird. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) holt sich seinen früheren Kabinettschef Bernd Brünner ins Kanzleramt. Dieter Kandlhofer, der bis zur Abberufung der ÖVP-Regierung im Juni im Kanzleramt Generalsekretär war, wechselt jetzt ins Verteidigungsressort. Und der am 1. April 2019 berufene Dieter Schuster wird – nach kurzer "Ibizagate"-Pause – weiterhin im Finanzministerium der "oberste Beamte".

Formal eingeführt und im Bundesministeriengesetz verankert hatte die mächtigen Generalsekretäre die türkis-blaue Regierung im Jahr 2017. Demnach ist ein – ohne Ausschreibung ernennbarer – Generalsekretär der "unmittelbare Vorgesetzte aller Sektionsleiter im Bundesministerium sowie Vorgesetzter aller dem Bundesministerium nachgeordneter Dienststellen". (APA, 4.1.2020)