Wussten Sie über die Möglichkeit des Pensionssplittings Bescheid?

Foto: APA/BARBARA GINDL

Bereits seit 2005 gibt es die Möglichkeit des Pensionssplittings. Dass dieses über die Jahre kaum in Anspruch genommen wurde, liegt unter anderem daran, dass viele über diese Möglichkeit zu wenig oder gar nichts wissen. Das soll sich mit der neuen Regierung nun ändern. Was in Ländern wie der Schweiz oder Schweden bereits seit mehreren Jahren umgesetzt wird, soll auch in Österreich möglich werden.

Das automatische Pensionssplitting richtet sich an Eltern – vorwiegend Frauen –, die aufgrund von Kinderbetreuung und der damit oft einhergehenden Teilzeitarbeit eine geringere Pension zu erwarten haben. Beim Pensionssplitting werden 50 Prozent der Pensionsgutschrift des berufstätigen Elternteils nach der Geburt des Kindes auf den Partner, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen. Dieser bekommt eine entsprechende Gutschrift auf sein Pensionskonto. Und zwar so lange, bis das Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat. User "Herbert Hartschusterer" hält das Pensionssplitting für eine faire Möglichkeit:

Opting-out

Allerdings gibt es auch künftig die Möglichkeit, der automatischen Aufteilung zu entgehen. So ist eine einmalige zeitlich befristete Opting-out-Möglichkeit geplant. Freiwillig soll das Pensionssplitting für jede Form der Partnerschaft möglich sein. Userin "metalwoman" weist allerdings darauf hin, dass Pensionssplitting nicht die Lösung für das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist:

Wie stehen Sie der Einführung des automatischen Pensionssplittings gegenüber?

Oder haben Sie die Möglichkeit bereits in den letzten Jahren in Anspruch genommen? Welche Vor- und Nachteile bringt die Option mit sich? Sehen Sie darin ein geeignetes Instrument, um Einkommensverluste bei der Pension zu minimieren? (mawa, 8.1.2020)