Zusatzhürde für schwule und lesbische Paare auf der Suche nach einer gemeinsamen Wohnung: Der Besitzer kann ihnen den Mietvertrag verweigern, weil er Homosexuelle ablehnt.

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Wien – Trotz umfassender Gleichstellung wird bei Lesben und Schwulen in Österreich rechtlich nach wie vor mit zweierlei Maß gemessen. So dürfen gleichgeschlechtliche Paare seit Jänner 2019 hierzulande zwar heiraten – doch ein Hotelier, der Homosexuelle ablehnt, kann ihnen das Hotelzimmer für die Hochzeitsnacht folgenlos verweigern.

Auch jeder Kaffeehausbetreiber, Taxler oder Fitnessstudiobetreiber kann Homosexuelle sanktionslos aus seinem Betrieb oder aus seinem Auto werfen, und Wohnungsanbieter sind befugt, Lesben und Schwule als Mieter abzulehnen.

Kein Schutz im Dienstleistungsbereich

Grund dafür ist das bundesweit geltende heimische Gleichbehandlungsgesetz, das Benachteiligung beim Zugang zu Dienstleistungen nur dann verbietet, wenn sie aufgrund der Geschlechts- oder ethnischen Zugehörigkeit passiert – sowie wenn sie einem Menschen mit Behinderung widerfährt.

Erlaubt hingegen ist es Geschäftsleuten weiterhin, Kunden aus religiösen Gründen abzulehnen oder weil sie zu jung respektive zu alt erscheinen. Oder eben, weil dem Dienstleistungsanbieter deren sexuelle Orientierung missfällt.

Zwei Reformanläufe scheiterten

Zweimal bereits, in Zeiten von Rot-Schwarz respektive Schwarz-Rot, wurden Anläufe unternommen, um die verschiedenen Schutzniveaus einander anzugleichen. Das sogenannte Levelling-up scheiterte jeweils an Widerständen in der ÖVP.

Nun hatten die Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP und Grünen sowohl Gleichbehandlungsexperten wie NGO-Vertreter erneut hoffen lassen – zumal das Levelling-up in allen neun Landes-Gleichstellungsgesetzen bereits vollzogen ist. Auch fordern gerade die Grünen seit Jahren erhöhten Diskriminierungsschutz, zumindest für Lesben, Schwule und Angehörige anderer sexueller Minderheiten, wie er derzeit in 17 EU-Staaten sowie in Serbien, Albanien und Bosnien existiert.

Graupner: "Völlig unverständlich"

Doch im türkis-grünen Regierungsprogramm steht von einer solchen Angleichung kein Wort. "Das ist mir völlig unverständlich. Das Gleichbehandlungsgesetz ist für die ÖVP sicher kein ganz zentrales Thema", sagt dazu der Anwalt Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda, das sich für Gleichberechtigung aller sexuellen Minderheiten einsetzt.

Auch der Obmann der Homosexuellen Initiative (Hosi) Wien, Moritz Yvon, kommentiert: "Das ist sehr enttäuschend."

Rotes Tuch für Türkis

Den besseren Diskriminierungsschutz für Homosexuelle hätten die Grünen gegen andere Zugeständnisse abtauschen müssen, meint Graupner. Dem Vernehmen nach war das jedoch unmöglich, allein schon der Begriff Levelling-up habe bei Türkis Widerstand hervorgerufen.

Tatsächlich wettert etwa die konservative Christin und ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler seit Jahren gegen die Gleichstellung bei der Gleichstellung. Wie auch der Rechtswissenschafter Theodor Tomandl befürchtet sie Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit.

Laut Dziedzic erster Schritt

Den Lauf der Parteiengespräche kommentiert Grünen-Mitverhandlerin Ewa Ernst-Dziedzic nicht. Insgesamt sei es gelungen, einen Schritt in Richtung besseren Diskriminierungsschutz zu beschreiten, sagt sie. Man habe sich im Frauenkapitel darauf geeinigt, "die Schutzmöglichkeiten gegen Diskriminierung in den unterschiedlichen Lebensbereichen zu stärken".

Das gelte es nun, "mit Leben zu füllen". Eine Nachfrage bei der ÖVP am Dienstag verlief ergebnislos.

Weitere Kritikpunkte

Kritik gibt es am Fehlen türkisgrüner Verbesserungspläne für Schwule, Lesben und Angehörige anderer sexueller Minderheiten (LGBTIQ) auch über den Antidiskriminierungsbereich hinaus. Weder das Aufheben der Verurteilungen Homosexueller durch frühere Strafgesetze komme vor, noch die Beendigung des Blutspendeverbots für Männer, die Sex mit anderen Männern haben, kritisieren Graupner und Yvon.

Medizinisch unnötige Operationen an intergeschlechtlichen Kindern, die laut Graupner und Yvon verboten werden müssen, würden ebenso wenig erwähnt wie die "statistische Erfassung homophober Hassdelikte".

Dziedzic: Erfolg gegen Kickl-Weisung

Bei Letzterem widerspricht Ernst-Dziedzic: Im Kapitel Inneres sei das durchaus geplant.Auch für intergeschlechtliche Personen sei eine substanzielle Korrektur gelungen. Es sei festgeschrieben worden, dass das Verfassungsgerichtshofurteil, mit dem das dritte Geschlecht zugelassen wurde, voll umgesetzt werden müsse. "Das bedeutet, dass die Weisung von Exinnenminister Herbert Kickl, die solche Geschlechtseintragungen an strenge Bedingungen knüpft, außer Kraft gesetzt werden muss." (Irene Brickner, 8.1.2020)