Der Karfreitag ist der Todestag Jesu.

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Nachdem die türkis-blaue Regierung Anfang 2019 den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag abgeschafft hat, muss man ihn nun als "persönlichen Feiertag" anmelden, um an diesem Tag freizuhaben. Es kann somit nach eigenem Ermessen ein arbeitsfreier Tag gewählt werden, der allerdings vom Urlaubsguthaben abgezogen wird. Das gilt auch für die 292.429 Mitglieder der evangelischen Kirche in Österreich.

In diesem Jahr fällt der Karfreitag auf den 10. April. Da die neue Regelung zum "persönlichen Feiertag" vorsieht, dass dieser drei Monate im Voraus dem Arbeitgeber gemeldet werden muss, ist der 10. Jänner dafür die letzte Chance. Wird die Frist eingehalten, kann der Arbeitgeber den freien Tag laut Gesetz nicht ablehnen. Er kann den Arbeitnehmer höchsten ersuchen, den Urlaub an diesem Tag doch nicht anzutreten.

Für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten ist der Karfreitag, der Todestag Jesu, ein wichtiger Feiertag. Seine Abschaffung wird vor allem von der evangelischen Kirche kritisiert. Eine Klage beim Verfassungsgerichtshof ist anhängig. (red, 9.1.2020)